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EFH Faktenwoche #6 – Versicherungsschutz eines Gartenpools?

Wenn der Eigenheimbesitzer und Hobby-Heimwerker viel Zeit und Arbeit in seinen Garten steckt, ist ein angemessener Schadenersatz zumindest ein kleiner Trost für die Beschädigung, die ein Gartenpool durch äußere Einflüsse oder vorsätzliche Gewalt zugefügt werden kann. In unserem Einfamilienhauskonzept ist der Gartenpool, sofern dieser im Boden eingelassen ist oder fest mit dem Erdreich verankert wurde, versichert.

Ist Ihr neuer Gartenpool richtig versichert? 

Egal, für welche Gartenpool-Variante sich Ihr Kunde entscheidet, informieren Sie uns direkt über die Anschaffung beziehungsweise die Veränderung an dessen Grundstück. Legen Sie dazu gern Skizzen oder Fotos bei, so können wir direkt erkennen, ob das neue Schwimmbecken durch den bestehenden Versicherungsvertrag geschützt ist. 

Ist die Überdachung des Gartenpools mitversichert?

Ja, sofern sie fest mit dem Pool oder dem Erdreich verankert ist und der Pool eine mitversicherte Sache ist.

 

Mehr Informationen zum Thema sowie alle Unterlagen zu unserem Einfamilienhauskonzept finden Sie wie gewohnt auf unserer Produktseite sowie im Download-Center

Kommende Woche greifen wir das Thema „Feuerrohbau-Regelung“ im Einfamilienhauskonzept auf. Haben Sie diesbezüglich Fragen? Schreiben Sie uns gerne. Wir greifen diese direkt im Beitrag mit auf.

Schreiben Sie uns hier!

EFH Pool