Schadenmeldung
HausratOnline-Schadenmeldung
Zur schnelleren Bearbeitung senden Sie uns als Vermittler Ihre Schadenmeldung gerne online zu.
Die DOffice-Schadenmeldung steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie einen Zugang zum DOffice haben.
Die Online-Schadenanzeige nutzen Sie bitte, wenn Sie einen Schaden ohne Zugang zum DOffice melden.
Schriftlich / E-Mail
Wenn Sie möchten, schicken Sie uns gerne die
ausgefüllte Schadenanzeige zum Download:
DOMCURA AG
Theodor-Heuss-Ring 49
24113 Kiel
E-Mail: schaden(at)domcura.de
Telefonisch - 24/7 für Sie erreichbar
Telefon: +49 431 54654-600
Bitte halten Sie Ihre Versicherungsscheinnummer bereit.
Tipps für eine schnelle Schadenbearbeitung
Bitte beachten Sie, dass eine abschließende Aussage zur Kostenübernahme kann erst nach Vorlage und Prüfung aller benötigten Unterlagen erfolgen kann. Bitte bewahren Sie im eigenen Interesse beschädigte Gegenstände immer bis zur abschließenden Regulierung.
Folgende Unterlagen werden für die Schadenbearbeitung benötigt:
- Bitte senden Sie uns die Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Konkretisieren Sie hierbei insbesondere die Schadenursache, den Hergang sowie den Schadentag) zurück
- Bitte reichen Sie eine Reparaturrechnung der Behebung der Schadenursache (reine Leckageabdichtung) ein
- Darüber hinaus werden aussagekräftige Schadenfotos der Ursache und der Folgeschäden in Detail- und Gesamtansicht benötigt
- Sollten Folgeschäden eingetreten sein, übersenden Sie bitte schadenbedingte Kostenvoranschläge über die gleichwertige Reparatur oder lassen Sie uns eine detaillierte Vorabaufstellung über die Beseitigung der Schäden in Eigenleistung zukommen
- Bei Bodenbelagsbeschädigungen teilen Sie bitte mit, ob es sich um den ersten oder zweiten Bodenbelag handelt und worauf dieser wie (fest verklebt/schwimmend/lose) verlegt ist. Ferner geben Sie hierzu bitte an durch wen, bzw. wessen Kosten der betroffene Bodenbelag eingebracht wurde (z.B. Mieter oder Eigentümer?)
Hinweise:
- Eine notwendige Trocknung kann beginnen. Bitte reichen Sie jedoch zwingend ein vollständiges Feuchtigkeitsmessprotokoll mit Anfangs-, Zwischen- und Endmessungen ein. Bitte beachten Sie, dass eine Regulierung nur bei ersatzpflichtigem Schadenereignis möglich ist
- Leckortungskosten sind grundsätzlich nur im Falle eines ersatzpflichtigen Rohrbruches erstattungsfähig
Schadenanzeige: Hier gelangen Sie zur Online-Schadenanzeige oder zum Download der Schadenanzeige.
Folgende Unterlagen werden für die Schadenbearbeitung benötigt:
- Bitte nennen Sie uns ein verbindliches Schadendatum
- Es werden aussagekräftige Schadenfotos in Detail- und Gesamtansicht aller Beschädigungen benötigt
- Reichen Sie uns Kostenvoranschläge zur gleichwertigen, schadenbedingten Reparatur ein.
- Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsnehmer zur Notreparatur und Veranlassung schadenmindernder Maßnahmen verpflichtet ist.
- Über eine abschließende Kostenübernahme kann erst entschieden werden, nachdem uns alle angeforderten Unterlagen zur Prüfung eingereicht worden sind.
Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass bei Kumulereignissen gegebenenfalls zeitliche Bearbeitungsverzögerungen entstehen können. Wir bitten in diesem Falle um Verständnis
- In der Regel benötigen wir kein Formular zur Schadenanzeige, eine formfreie Meldung per E-Mail an schaden(at)domcura.de ist ausreichend. Sofern Sie dennoch möchten, gelangen Sie hier zur Online-Schadenanzeige oder zum Download der Schadenanzeige.
Folgende Unterlagen werden für die Schadenbearbeitung benötigt:
- Bitte nennen Sie uns ein verbindliches Schadendatum
- Sofern Beschädigungen ersichtlich sind werden aussagekräftige Schadenfotos in Detail- und Gesamtansicht aller Beschädigungen benötigt
- Darüber hinaus benötigen wir einen schadenbedingten Kostenvoranschlag über die Reparatur der beschädigten Wohngebäudebestandteile
Hinweise:
- In der Regel benötigen wir kein Formular zur Schadenanzeige, eine formfreie Meldung per E-Mail an schaden(at)domcura.de ist ausreichend. Sofern Sie dennoch möchten, gelangen Sie hier zur Online-Schadenanzeige oder zum Download der Schadenanzeige.
Folgende Unterlagen werden für die Schadenbearbeitung benötigt:
- Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück, insbesondere Schadenursache und -hergang – bitte geben Sie den Schadentag verbindlich an
- Bitte reichen Sie aussagekräftige Schadenfotos in Detail- und Gesamtansicht ein
- Darüber hinaus benötigen wir schadenbedingte Kostenvoranschläge über die gleichwertige Wiederherstellung
Schadenanzeige: Hier gelangen Sie zur Online-Schadenanzeige oder zum Download der Schadenanzeige.
- Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück, insbesondere Schadenursache und -hergang – bitte geben Sie den Schadentag verbindlich an
- Teilen Sie uns bitte mit ob der gesamte Grund und Boden überflutet war und durch welche Öffnungen das Wasser eindrang
- Darüber hinaus werden aussagekräftige Schadenfotos der Ursache und der Folgeschäden in Detail- und Gesamtansicht benötigt. Lassen Sie uns bitte auch eine bildliche Darstellung (z.B. Fotos des Grundstücks oder eine Skizze) wie das Wasser eindrang zukommen
- Übersenden Sie bitte schadenbedingte Kostenvoranschläge über die gleichwertige Wiederherstellung oder eine detaillierte Vorabaufstellung über die Beseitigung der Schäden in Eigenleistung zukommen
- Bei Bodenbelagsbeschädigungen teilen Sie bitte mit, ob es sich um den ersten oder zweiten Bodenbelag handelt und worauf dieser verlegt ist
Hinweise:
- Eine notwendige Trocknung kann beginnen. Bitte reichen Sie jedoch zwingend ein vollständiges Feuchtigkeitsmessprotokoll mit Anfangs-, Zwischen- und Endmessungen ein. Bitte beachten Sie, dass eine Regulierung nur bei ersatzpflichtigem Schadenereignis möglich ist
Schadenanzeige: Hier gelangen Sie zur Online-Schadenanzeige oder zum Download der Schadenanzeige.
Hinweis: Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, ist diese bei einem Einbruchschadenfall stets vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Folgende Unterlagen werden für die Schadenbearbeitung benötigt:
- Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück – bitte geben Sie den Schadentag verbindlich an
- Reichen Sie bitte aussagekräftige Schadenfotos in Detail- und Gesamtansicht ein
- Bitte reichen Sie uns die vollständige Polizeiliche Anzeige ein. Die Nennung der Tagebuchnummer ist hierbei nicht ausreichend
- Darüber hinaus benötigen wir schadenbedingte Kostenvoranschläge über die gleichwertige Wiederherstellung
Schadenanzeige: Hier gelangen Sie zur Online-Schadenanzeige oder zum Download der Schadenanzeige.
Folgende Unterlagen werden für die Schadenbearbeitung benötigt:
- Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück – bitte geben Sie den Schadentag verbindlich an
- Bitte reichen Sie uns die vollständige Polizeiliche Anzeige ein. Die Nennung der Tagebuchnummer ist hierbei nicht ausreichend
- Lassen Sie uns bitte den Anschaffungsbeleg des Fahrrads zukommen. Sollte kein Anschaffungsbeleg des Fahrrads vorhanden sein, nennen Sie uns bitte die Marke, das Modell und die Rahmennummer. Gerne können Sie uns auch ein gegebenenfalls vorhandenes Foto des Fahrrads einreichen
Schadenanzeige: Hier gelangen Sie zur Online-Schadenanzeige oder zum Download der Schadenanzeige.