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DOMCURA Unfallkonzept

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FAQ - Fragen und Antworten Unfallversicherung | DOMCURA

Fragen & Antworten

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Anzahl der gefundenen Fragen:  

Unfallversicherung

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  • Welches Eintrittsalter kann versichert werden?

    Es gibt keine Altersgrenze für den Versicherungseintritt.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Sind Unfälle durch Bewusstseinstörungen mitversichert?


    Standardschutz: Versichert sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente sowie durch Alkoholkonsum (beim Lenken eines Kraftfahrzeugs bis zu einem Blutalkoholwert von 1,3 ‰).

    Komfortschutz: Zusätzlich sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch die unfreiwillige Einnahme von Drogen oder K.O.-Tropfen mitversichert.

    TOP-Schutz: Darüber hinaus sind auch Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch epileptische Anfälle, Übermüdung, Erschrecken oder Ohnmacht mitversichert (beim Lenken eines Kraftfahrzeugs mit Alkohol bis zu einem Blutalkoholwert von maximal 1,5 ‰).

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Sind Vertrags-, Berufs- oder Lizenzsportler versicherbar?

    : Nein.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Sind am Luft- und Seeverkehr beteiligte Berufsgruppen versicherbar?

    Nein.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Sind Unfälle durch die unfreiwillige Einnahme von Drogen/ K.O. Tropfen mitversichert?

    Ja. Dies ist ab dem Komfort-Schutz mitversichert.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Was versteht man unter Eigenbewegung?

    Sie ist als Erweiterung zu der üblichen "erhöhten Kraftanstrengung" zu sehen. Als Unfall gelten auch Schädigungen an Gliedmaßen, Knochen, Sehnen, Bändern, Kapseln, Muskeln oder der Wirbelsäule, die durch Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengung verursacht werden. Diese Erweiterung gilt jedoch nicht für Schädigungen der Bandscheiben.
    Meniskusschäden sind nur im Komfort- und TOP-Schutz mitversichert.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • In welchem Umfang ist die erhöhte Kraftanstrengung eingeschlossen?

    Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule

        > ein Gelenk verrenkt wird oder
        > Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

    Im Top-Schutz fällt auch unter den Versicherungsschutz eine durch einfache Kraftanstrengungen des Versicherten hervorgerufene sonstige Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule sowie Bauch- und Unterleibsbrüche.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Sind Hobbies im Bereich des Extremsportes mitversichert?

    Ja, sofern es sich tatsächlich um ein reines Hobby handelt.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Was versteht man unter Familienvorsorge?

    Kommt es während der Laufzeit des Vertrags zur Eheschließung oder zur Geburt bzw. Adoption eines Kindes, gilt Folgendes:
    Beitragsfrei mitversichert sind – je Person – der Ehepartner ab dem Tag der Eheschließung sowie das Kind ab der Vollendung der Geburt bzw. ab dem Tag der Adoption.

    Der kostenlose Versicherungsschutz gilt für die Dauer eines Jahres – bis zur Versicherungssumme der jeweils höchstversicherten Person. Im Invaliditätsfall beträgt die maximale Leistung 80.000 EUR, im Todesfall 10.000 EUR (Komfort-Schutz); beim Top-Schutz maximal 100.000 EUR im Invaliditätsfall und ebenfalls 10.000 EUR im Todesfall. Eine gegebenenfalls vereinbarte Progressionsstaffel bleibt unberücksichtigt.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Ist unerlaubte Herstellung und unerlaubter Gebrauch von Feuerwerkskörpern durch Kinder versichert?

    Unfälle durch Herstellung und Gebrauch von Feuerwerkskörpern sind bis zum Alter von 18 Jahren (Kinder) mitversichert.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Ist das Fahren von Land- oder Wasserfahrzeugen mitversichert?

    Ja, aber nur durch Kinder bis 18 Jahren

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Was ist der First-Aid Baustein?

    Der First Aid-Baustein umfasst die Übernahme von Krankenhauskosten bei der Inanspruchnahme eines Ein- oder Zweibettzimmers sowie einer Chefarztbehandlung – bis zu 50.000 EUR im Inland und bis zu 500.000 EUR im Ausland. Zusätzlich werden Verlegungskosten bis zu 5.000 EUR übernommen.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Welche Fristen sind zu beachten?

       

    • Ärztliche Feststellung der Invalidität:
    • Top-Schutz: innerhalb von 24 Monaten
    • Komfort-Schutz: innerhalb von 18 Monate
    • Standard-Schutz: innerhalb von 15 Monaten


      Geltendmachung der Invalidität:

    • Top-Schutz: innerhalb von 36 Monaten
    • Komfort-Schutz: innerhalb von 24 Monaten
    • Standard-Schutz: innerhalb von 18 Monaten


      Neubemessung des Invaliditätsgrades (auf Wunsch des Versicherungsnehmers):

    • Top-Schutz: nach 5 Jahren
    • Komfort-Schutz: nach 4 Jahren
    • Standard-Schutz: nach 3 Jahren

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  • Werden die GDV-Standards erfüllt?

    Ja

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Sind Unfälle durch Herzinfarkt/Schlaganfall mitversichert und mit welcher Definition?

    Herzinfarkte und Schlaganfälle sind grundsätzlich ausgeschlossen. Mitversichert sind jedoch:
    – unfallbedingte Herzinfarkte und/oder Schlaganfälle,
    – sowie Unfälle, die infolge eines Herzinfarkts und/oder Schlaganfalls eintreten – im Rahmen des Komfort- und TOP-Schutzes.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Wird die Invaliditätsleistung ab dem 65. Lebensjahr in Rentenform ausgezahlt?

    Nein. Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Sind Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengung abgesichert?

    Ja, ab dem Komfort-Schutz sind diese mitversichert.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Wird ein Komageld gezahlt?

    Ja, fällt die versicherte Person unfallbedingt in ein Koma oder wird nach einem Unfall in ein künstliche Koma versetzt, werden im Komfort-Schutz 15 EUR/Tag und im Topschutz 30 EUR/Tag gezahlt.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Sind Schäden am Meniskus versichert?

    Ab dem Komfort-Schutz sind Meniskusschäden durch erhöhte Kraftanstrengung mitversichert. Im Top-Schutz ist auch der Schaden durch die Eigenbewegung abgesichert.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Sind Nahrungsmittelvergiftungen mitversichert?

    Ja, allerdings sind Alkoholvergiftungen ausgeschlossen.

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  • Ab wann sind Organtransplantationen mitversichert?

    Unfallbedingte Organtransplantationen sind im Top-Schutz bis 10.000 EUR mitversichert.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Welche Kosten werden bei der psychologischen Soforthilfe erstattet und wer definiert, dass Leistung fällig wird?

    Die Kosten für die psychologische Soforthilfe werden auf ärztliche Anordnung hin übernommen – im Komfort-Schutz für bis zu 10 Sitzungen, im TOP-Schutz für bis zu 25 Sitzungen. Im Standard-Schutz besteht kein Leistungsanspruch.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Sind schwer pflegebedürftige Personen versicherbar?

    Nein – ab Pflegegrad 3 besteht kein Versicherungsschutz mehr.

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  • Wird ein Schmerzensgeld gezahlt?

    Im TOP-Schutz wird ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR für unfallbedingte Knochenbrüche und Bänderrisse gezahlt – sowohl bei stationärer als auch ambulanter Behandlung. Bei offenen Brüchen beträgt das Schmerzensgeld 1.000 EUR.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Was sind tauchtypische Gesundheitsschädigungen?

    z.B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung. Weitere tauchtypische Gesundheitsschädigungen umfassen u. a.  Erkrankungen, die eine Behandlung in der Dekompressionskammer erfordern. Die Kosten hierfür werden im Komfort-Schutz bis zu 100.000 EUR und im TOP-Schutz bis zu 500.000 EUR übernommen

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Gibt es altersbedingte Tarifumstellungen bzw. Prämienerhöhungen?

    Ja, es gibt altersbedingte Tarifumstellungen bzw. Prämienanpassungen:
    Ab Vollendung des 65. Lebensjahres erfolgt eine Umstellung auf den Seniorentarif. In diesem Zusammenhang entfallen die Leistungen aus der Unfallrente sowie die Bausteine Marktgarantie, Unfallrente-Plus und First Aid.
    Ab dem 75. Lebensjahr entfallen zudem die vereinbarten Progressionen.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Wann wird die Leistung für Zahnersatz fällig?

    Der Versicherer zahlt nach dem Unfall die notwendigen Kosten für den Zahnersatz für alle Zähne (auch für „falsche“ Zähne) im Komfort-Schutz bis 50.000 EUR und im Top-Schutz bis 500.000 EUR.

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  • Wann wird die Leistung für die Reparatur der Zahnspange von Kindern (bis max. 18 Jahre) fällig?

    Der Versicherer zahlt nach einem Unfall die notwendigen Kosten für die Reparatur der Zahnspange bis 1.500 EUR

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  • Was ist ein Mitwirkungsanteil?

    Ein Mitwirkungsanteil liegt vor, wenn Krankheiten oder Gebrechen an dem Unfall, den daraus resultierenden Gesundheitsschäden oder deren Folgen mitgewirkt haben. In diesem Fall wird bei der Invaliditätsleistung und der Unfallrente der Invaliditätsgrad prozentual gemindert; bei anderen Leistungen reduziert sich die Leistung entsprechend.
    Ein Mitwirkungsanteil wird im Standard-Schutz nicht berücksichtigt, sofern er unter 25 % liegt, im Komfort-Schutz bei unter 50 %. Im TOP-Schutz wird ein Mitwirkungsanteil grundsätzlich nicht angerechnet.

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  • Ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich?

    Eine Gesundheitsprüfung ist bis zum Eintrittsalter von 55 Jahren nicht erforderlich. Ab dem 56. Lebensjahr sind Gesundheitsfragen zu beantworten.

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  • Unter welchen Voraussetzungen gibt es eine Beitragsbefreiung?

    Eine Beitragsbefreiung erfolgt bei Arbeitslosigkeit bis zur dritten Hauptfälligkeit sowie im Todesfall des Versicherungsnehmers.
    In der Kinder-Unfallversicherung besteht Beitragsbefreiung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes – entweder bei Tod des Versicherungsnehmers oder bei dessen Vollinvalidität.

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  • Was versteht man unter dem Helmbonus?

    Wird bei einem Unfall ein nicht vorgeschriebener Helm getragen, wird ein Helmbonus auf die Invaliditätsleistung gewährt:
    Im Standard-Schutz beträgt der Bonus 10 %, maximal 10.000 EUR,
    im Komfort-Schutz 25 %, maximal 25.000 EUR,
    und im TOP-Schutz 25 %, maximal 50.000 EUR.

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Welche Absicherung bieten wir?

Das DOMCURA Unfallkonzept gilt grundsätzlich für den gesamten privaten sowie beruflichen Bereich - mit inbegriffen sind ebenso Sport- und Verkehrsunfälle. 

Speziell für Familien, insbesondere für Kinder, ist eine Unfallversicherung sinnvoll, da die Mehrbelastung durch Unfallfolgen kaum absehbar sind.

Einfach besser für Ihre Kunden - weniger Risiken für Sie

Gerade bei schweren Unfällen ist der Kapitalbedarf oftmals sehr hoch - zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau der Wohnung. Die DOMCURA Unfallversicherung bietet mit ihrem breit gefächerten Leistungskatalog und der Invaliditätssumme als Kernleistung einen echten Premium-Schutz.

Individuelle und bedarfsgerechte Absicherung für alle Lebenslagen: Mit uns nehmen Sie jede Welle!


Unsere DOMCURA Unfallversicherung gibt es für Ihre Kunden in drei Leistungsstufen:

Standard-Schutz
  • Infektionen wie z.B. Tetanus und Tollwut
  • Unfallschäden durch erhöhte Kraftanstrengung an Muskeln oder Sehnen
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zur 3. Hauptfälligkeit
  • Kosmetische Operationen bis 12.500 EUR
Komfort-Schutz

Zusätzlich zum Standard-Schutz:

  • Infektionen nach geringfügiger Verletzung und nach Zeckenbissen/Insektenstichen
  • Meniskusschäden durch erhöhte Kraftanstrengung
  • Beitragsfreie Familienvorsorge für Neugeborene und „neue“ Ehepartner für 12 Monate bis zu den vereinbarten Versicherungssummen der jeweils höchstversicherten Person, maximal jedoch 80.000 EUR für den Invaliditätsfall und 10.000 EUR für den Todesfall
  • Zahnersatzkosten bis zu 50.000 EUR
Top-Schutz

Zusätzlich zum Komfort-Schutz:

  • Alkoholklausel bis zu 1,5 ‰ bei Führen eines Kfz
  • Mitwirkungsgrad von Krankheiten/Gebrechen unter 100 % wird nicht angerechnet
  • Unfälle durch Eigenbewegung bei denen Muskeln, Sehnen, Bänder, Knochen oder Menisken geschädigt werden
  • Kosmetische Operationen und kosmetische Behandlungen bis 500.000 EUR
  • Unfälle durch Bewusstseinsstörungen durch epileptische Anfälle, Übermüdung, Erschrecken, Ohnmacht

Top-Konditionen für Ihre Kunden

In der DOMCURA Unfallversicherung wird bereits ab dem Standard-Schutz ein ausgezeichnetes Konzept im optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis angeboten. Es beinhaltet neben den Anforderungen des GDV Standards auch die Anforderungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse und darüber hinaus starke Leistungserweiterungen, wie z. B. die Innovationsgarantie für automatische Leistungsverbesserungen ohne laufende Überwachung des Bedingungswerkes

Die umfassende Infektionsklausel deckt neben Infektionen nach Insektenstichen oder -bissen auch Infektionen nach geringfügigen Verletzungen sowie allergische Reaktionen ab.       


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Infomaterial für Ihre Kunden (Handouts)


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