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Keine Kündigung aufgrund von "Bernd" - FAQ zur Situation

Die Bilder aus den Überschwemmungsgebieten machen uns alle betroffen und zeigen deutlich, wie wichtig Zusammenhalt und Partnerschaftlichkeit in diesen Zeiten sind. Unsere Gedanken sind bei all denjenigen, die ihr Hab und Gut verloren haben, bei allen Angehörigen, den Unterstützerinnen und Unterstützern und natürlich auch bei Ihnen und Ihren Kunden. 

Um einen Teil der Sorgen bereits im Vorfeld zu nehmen, möchten wir Ihnen deutlich signalisieren: Elementarschäden, die aufgrund des Unwetterereignisses „Bernd“ eingetreten sind, werden unsererseits weder zu einer Kündigung noch zu einer Sanierung des Vertrages führen.

Wir geben weiterhin unser Bestes, um Sie in dieser außergewöhnlichen Situation zu unterstützen. Sollten Sie aufgrund des hohen Anrufaufkommens nicht sofort telefonisch bei uns durchkommen, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut oder schreiben Sie gerne eine E-Mail, unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Leider haben sich aufgrund der aktuellen Schaden- und Unwettersituation unsere derzeitigen Bearbeitungszeiten erhöht. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle Anliegen schnellstmöglich zu beantworten und bitte um Verständnis für mögliche Verzögerungen.

Nachstehend haben wir Ihnen FAQs und die wichtigsten Tipps zur aktuellen Situation zusammengefasst. Vielleicht ist Ihre Frage bereits dabei. 


Wird DOMCURA vom Sonderkündigungsrecht nach dem Schadensfall absehen?
Elementarschäden, die aufgrund des Unwetterereignisses „Bernd“ eingetreten sind, werden unsererseits weder zu einer Kündigung noch zu einer Sanierung des Vertrages führen.

Sollte aufgrund eines technischen Anwendungsverfahrens momentan eine Sanierung erfolgen, werden wir diese selbstverständlich bei Meldung des Vertriebspartners stoppen.

Kommt immer ein Gutachter zum Schadenort?
Nein. Bei aussagekräftigen Schadenmeldungen, Fotos und Kostenvoranschlägen ist dies nicht zwingend notwendig. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden die Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.

Kann ein privater Bautrockner genutzt werden und ist ein Messprotokoll zwingend notwendig?
Ja, es kann ein privater Bautrockner genutzt werden. Sofern dies erfolgt, muss auch kein Messprotokoll eingereicht werden.

Darf der Versicherungsnehmer einen eigenen Gutachter bestellen?
Der Versicherungsnehmer darf einen Gutachter bestellen, allerdings geschieht dies auf eigene Kosten.

Besteht die Möglichkeit auf eine Zahlung von Vorschüssen bei Großschäden?
Vorschusszahlen erfolgen in Abstimmung mit den Risikoträgern und werden durch diese entschieden  


FAQ – Elementar

Kann der Baustein „Elementar“ nachträglich eingeschlossen werden?
Ja. Der Einschluss ist jederzeit möglich (vorbehaltlich der abschließenden Zürsprüfung). Es müssen zudem gewisse Voraussetzungen gegeben sein: Beachten Sie bitte, dass der Einschluss nur möglich ist, sofern in den letzten zehn Jahren, rückwirkend ab Beginn bei DOMCURA AG, kein Elementarschaden eingetreten ist. Dies muss bei Einschluss schriftlich bestätigt werden.
Der Einschluss ist nur möglich, sofern alle Grundgefahren im Wohngebäudebereich (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel) abgesichert sind.

Gibt es eine Wartezeit für den Bereich „Elementar“?
Ja. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn beim Hausrat- und Einfamilienhauskonzept. Bei unserem Mehrfamilienhauskonzept beträgt dieser einen Monat. Eine konzeptabhängige Selbstbeteiligung ist zu berücksichtigen. 

Muss eine Rückstauklappe vorhanden sein?
Ihr Kunde muss die gesetzlichen Obliegenheiten erfüllen. Sofern die jeweilige Verordnung eine Rückstauklappte vorschreibt, muss diese auch vorhanden sein.

Ist die Gefahr „Elementar“ über die Konditionsdifferenzdeckung mitversichert, sofern diese Gefahr im Vorvertrag nicht enthalten war?
Nein. Hierüber sind nur die Gefahren versichert, die bereits im Vorvertrag versichert waren.

Sind Schäden, die durch steigendes Grundwasser entstehen, welches nicht an die Erdoberfläche kommt, mitversichert?
Nein. Diese Schäden sind nicht versichert.

Ist Starkregen mitversichert?
Nein, nur wenn daraus eine Überschwemmung des Grund und Bodens hervorgeht. Bei Abschluss des Bausteins „Unbenannte Gefahren“ sind Schäden durch Starkregen versichert, eine vollständige Überschwemmung des Grundstücks muss hier nicht vorliegen.

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