Als führender Anbieter von Wohngebäudeversicherungen haben wir stets den Anspruch, den besten Leistungskatalog anzubieten. Deshalb gilt bei uns bereits seit 2018: Wir regulieren den Schaden, der in Folge einer undichten Fuge eingetreten ist, ohne Wenn und Aber.
Bei uns stellt eine ergänzende Formulierung in den Bedingungswerken unserer Wohngebäudekonzepte klar, dass selbstverständlich der gesamte Duschbereich, nebst Fugen, in seiner Gesamtheit als mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtung zählt – selbst dann, wenn er ebenerdig ist. Dazu heißt es bei uns: „…u.a. auch ein im häuslichen Badezimmer verfliester, bodenebener Duschbereich mit festen Abtrennungen, der unmittelbar an einen mit dem Rohrsystem verbundenen Ablauf angrenzt“.