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FAQ - Fragen und Antworten | DOMCURA

Fragen & Antworten

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  • Sind Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes / des Versicherungsgrundstückes mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Ja, diese sind ab dem Komfort-Schutz versichert. Die Entschädigung ist bei Gebäuden bis 30 Jahre auf 5.000 Euro begrenzt. Wenn das Gebäude älter ist und keine Dichtigkeitsprüfung in den letzten zehn Jahren vorgenommen wurde, ist die Entschädigung auf 1.000 Euro begrenzt. Im Top-Schutz sowie im Exklusiv-schutz ist die Entschädigung unbegrenzt, sofern das Gebäude nicht älter als 30 Jahre ist oder eine Dichtigkeitsprüfung innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt ist, ansonsten beträgt die maximale Entschädigung 20.000 Euro.

     

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  • Sind Rohre, die sich unter der Betonplatte eines Hauses befinden mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Rohre unterhalb der Bodenplatte gelten als Rohre außerhalb des Gebäudes. Für diese gilt der gleiche Versicherungsschutz wie für alle anderen Rohre auch. D.h. es ist zwischen Zu- und Ableitungsrohren sowie der gewählten Tarifvariante zu unterscheiden.

     

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  • Gilt Muffen-Versatz und Beschädigung durch Wurzeleinwuchs als versicherter Rohrbruch? (Einfamilienhaus)

    Entsteht durch den Wurzeleinwuchs ein Rohrbruch, ist dieser versichert. Entsteht ein Muffen-Versatz (verschobene Rohrteile) durch den Wurzeleinwuchs, so gilt dies nicht als Rohrbruch und es besteht kein Versicherungsschutz.

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  • In welchem Umfang sind Bruchschäden an Armaturen versichert? (Einfamilienhaus)

    Im Komfort-Schutz sind auch nicht frostbedingte Bruchschäden an Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse), sowie an Sanitäreinrichtungen eingeschlossen. Nicht versichert sind hierbei Bruchschäden durch Verschleiß bzw. Abnutzung. Die Entschädigung ist auf EUR 500,- begrenzt. Im Top-Schutz sowie im Exklusiv-Schutz ist die versicherte Leistung unbegrenzt. Sofern der Bruch frostbedingt und an Armaturen innerhalb des Gebäudes eintritt, besteht bereits ab dem Standard-Schutz vollumfängliche Deckung ohne gesonderte Entschädigungsgrenze.

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  • Kann die Bauherrenhaftpflicht / Bauleistung einzeln abgeschlossen werden? (Einfamilienhaus)

    Die Bauleistung und die Bauherrenhaftpflicht können einzeln und unabhängig von der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

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  • Welches Baujahr muss bei sanierten Objekten angegeben werden? (Einfamilienhaus)

     Es muss immer das Ursprungsbaujahr angegeben werden.

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  • Ist eine psychologische Erstbetreuung nach einem Brandschaden versichert? (Einfamilienhaus)

    Ja, die Kosten für eine psychologische Erstbetreuung nach einem Brandschaden innerhalb von 6 Monaten nach dem Schadendatum ist im Top-Schutz sowie im Exklusiv-Schutz bis 500 Euro mitversichert, wenn ein Psychologe bescheinigt, dass diese Maßnahme hierfür geeignet ist.

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  • Gibt es für eine unverschuldete Arbeitslosigkeit eine Beitragsbefreiung? (Einfamilienhaus)

    Ja, unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer als Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 2 Jahre ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen und außerdem bei Antragsunterzeichnung in einem ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis stand. Der beitragsfreie Zeitraum endet mit der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers, spätestens mit der zweiten auf den Beginn der Arbeitslosigkeit folgenden Hauptfälligkeit.

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  • Sind Bissschäden durch Marder versichert? (Einfamilienhaus)

    Ja, die Kosten für die Beseitigung von Verbissen sowie Wühl- und Verdrängungsschäden von wildlebenden Nage- und Raubtieren (wie Marder oder Waschbären) und Schalenwild an versicherten Sachen sind im Top-Schutz bis 5.000 Euro mitversichert.

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  • Wird auf Grund von Dachschrägen ein Abzug bzgl. der Wohnfläche berechnet? (Einfamilienhaus)

    Nein, die komplette Grundfläche muss berücksichtigt werden, sobald der Versicherungsnehmer eigeninitiativ seine Flächen vermisst.

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  • Gilt das Konzept auch bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen? (Einfamilienhaus)

    Ja. Ausnahme: denkmalgeschützte Objekte, welche einen hohen denkmalfachlichen Mehraufwand aufweisen, können nach wie vor nicht versichert werden.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Muss eine Dichtigkeitsprüfung der Ableitungsrohre bei Neuabschluss vorgenommen werden? (Einfamilienhaus)

    Eine generelle Dichtigkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Bei fehlendem Nachweis ist bei Gebäuden mit einem Alter > 30 Jahren die Entschädigungsleistung für Bruchschäden von Ableitungsrohren außerhalb von Gebäuden begrenzt.

     

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  • Ist eine Differenzdeckung im Konzept möglich? (Einfamilienhaus)

    Ja, mit der Beantragung gibt es in allen drei vier Tarifstufen eine beitragsfreie Konditionsdifferenzdeckung sowie eine Summendifferenzdeckung bis zu weiteren 10 % der vom Vorversicherer geleisteten Entschädigungssumme.

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  • Bis zu welcher Höhe sind die Dekontaminationskosten eingeschlossen? (Einfamilienhaus)

    Im Standard-Schutz bis 50.000 Euro je Versicherungsfall; im Komfort-Schutz bis 1.000.000 Euro je Versicherungsfall; und im Top-Schutz sowie im Exklusiv-Schutz sind die Kosten unbegrenzt mitversichert.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Ist eine Einliegerwohnung im EFH-Konzept eingeschlossen? (Einfamilienhaus)

    Ja. Über das EFH-Konzept können alle Objekte mit max. 2 Wohneinheiten versichert werden.

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  • Können Ferien- und Wochenendhäuser versichert werden? (Einfamilienhaus)

    Ja, sofern die Immobilie innerhalb Deutschlands liegt.

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  • Bitte erläutern Sie die Regelung "Rohbau–Prämienzahlung". (Einfamilienhaus)

    Im Falle einer Rohbaudeckung wird direkt zum beantragten Beginn (= Baubeginn / Beginn der Rohbauversicherung) einmalig eine Jahresprämie für die Wohngebäudeversicherung gebucht.
    Diese Prämie bezieht sich auf die der Rohbaudeckung unmittelbar anschließenden Wohngebäudedeckung. Bei Erhebung der Erstprämie wird zunächst pauschal von einer Rohbauphase von 12 Monaten ausgegangen.
    Die Folgeprämie für den betroffenen Vertrag wird 24 Monate nach Beginn erhoben.
    Die Rohbaudeckung ist für maximal 24 Monate beitragsfrei versichert.
    Bei Baumaßnahmen, die länger als 12 Monate andauern, kann eine anteilige oder vollständige Erstattung der bereits gezahlten Erstprämie geprüft werden.
    Bei Bauzeit unter 12 Monaten, wird keine zusätzliche Prämie erhoben (eine Mindestbauzeit von 3 Monaten wird vorausgesetzt).

     

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  • Was umfasst die angebotene Rohbauversicherung? (Einfamilienhaus)

    Während der Dauer des Bauvorhabens besteht im Standard-Schutz Versicherungsschutz nur gegen die Gefahr Feuer.  Im Komfort-, Top- und Exklusiv-Schutz wird die Rohbaudeckung um die Gefahr Sturm / Hagel erweitert, wenn das Gebäude wetterfest verschlossen ist.
    Das Gebäude ist wetterfest verschlossen, wenn das Dach fertig eingedeckt ist, alle Außentüren eingesetzt und alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen sind.
    Die Rohbaudeckung greift bis zur Bezugsfertigkeit, längstens jedoch bis zu 24 Monaten.
     

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  • Sind Fußbodenheizungen eingeschlossen? (Einfamilienhaus)

    Ja.

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  • Wie weit darf die Garage vom versicherten Grundstück entfernt liegen? (Einfamilienhaus)

    Versichert sind auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück Garagen/Carports, auch im Umkreis von 500 m (Luftlinie) außerhalb des Versicherungsgrundstückes.

     

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  • Sind Saunen und Schwimmhallen in der Gebäudeversicherung mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Saunen und Schwimmhallen, die sich in einem separaten Nebengebäude bis zu einer Größe von max. 50qm auf dem Versicherungsgrundstück befinden, sind beitragsfrei mitversichert. Sollten weitere Nebengebäude vorhanden sein und die maximale Fläche von 50qm in Summe überschritten werden, so ist vorab eine gesonderte Anfrage zu stellen.
    Saunen und Schwimmhallen innerhalb des Hauptgebäudes müssen flächenmäßig in der Gesamtfläche berücksichtigt werden.
     

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  • Sind Gartenhäuser in der Gebäudeversicherung mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück, die rein privaten Abstellzwecken dienen, sind mitversichert, wenn diese eine Fläche von maximal 50qm nicht überschreiten. Sollten mehrere Nebengebäude vorhanden sein, so dürfen diese in Summe die genannte Fläche ebenfalls nicht überschreiten, damit weiterhin eine beitragsfreie Mitversicherung besteht.
    Es darf darüber hinaus weder eine gewerbliche, landwirtschaftliche und/oder wohnwirtschaftliche Nutzung des Nebengebäudes vorliegen.

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  • Sind auf dem Grundstück befindliche Swimmingpools mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Ja, sofern dieser im Boden eingelassen ist oder fest mit dem Erdreich verankert ist.

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  • 26. Ist die Überdachung des Swimmingpools mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Ja, sofern sie fest mit dem Pool oder dem Erdreich verankert ist und der Pool eine mitversicherte Sache ist.

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  • Bis zu welchem Gebäudealter können EFH´s bei DOMCURA eingedeckt werden? (Einfamilienhaus)

    Wir können Objekte jeglichen Alters in Deckung nehmen. Objekte mit einem geringen oder mittleren denkmalfachlichen Mehraufwand können gegen Zuschlag versichert werden. Objekte mit einem hohen denkmalfachlichen Mehraufwand können wir nicht zeichnen.
    Für Gebäude bis zu einem Alter von 30 Jahren wird ein Nachlass gewährt, der sich jährlich um 2% reduziert.


     

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  • Kann die Glasversicherung eingeschlossen werden? (Einfamilienhaus)

    Ja, gegen Mehrprämie kann eine Glasversicherung eingeschlossen werden.

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  • Sind Graffitischäden eingeschlossen? (Einfamilienhaus)

    Ja, im Komfort-Schutz bis 10.000 Euro; im Top-Schutz sowie im Exklusiv-Schutz unbegrenzt.

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  • Was versteht man unter grober Fahrlässigkeit im Gebäudebereich? (Einfamilienhaus)

    Ein Versicherungsnehmer vergisst beispielsweise eine brennende Kerze zu löschen und verlässt das Haus.

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  • Ist die grobe Fahrlässigkeit in der Gebäudeversicherung abgesichert? (Einfamilienhaus)

    Ab dem Komfort-Schutz ist die grobe Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsfalls unbegrenzt mitversichert.

     

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  • Was ist eine Innovationsklausel (Einfamilienhaus)

    Werden im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die Allgemeinen Bedingungen, Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen und/oder vereinbarte Besondere Bedingungen ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.

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  • Was ist eine Kernsanierung? (Einfamilienhaus)

    Das Objekt wird bis auf die Grundmauer komplett neu errichtet. Hierzu zählen Dach (gesamter Dachstuhl), Fenster, Türen, komplette Elektrik und das komplette Leitungswassersystem. Sollte dies erfolgt sein, so verändert sich das „kalkulatorische Baujahr“ (biologische Alter) und der Versicherungsnehmer kann ggfs. den vollen Rabatt für Neubauten i.H.v. 60 % erhalten.

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  • Welche Fristen sind im Falle einer Kündigung zu beachten? (Einfamilienhaus)

    Es müssen keine Fristen gewahrt werden. Es besteht ein tägliches Kündigungsrecht.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Sind Modul- bzw. Anbauküchen mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Ja, Hausratbestandteile, die den Charakter von Gebäudebestandteilen einnehmen, sofern der Versicherungsnehmer diese auf seine Kosten dem Mieter zur Verfügung gestellt hat, sind bis 5.000 Euro mitversichert. 

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  • Sind "Leckortungskosten" mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Soweit die Gefahr Leitungswasser versichert ist, werden Leckortungskosten für die Ursachensuche bei an versicherten Gebäuden festgestellter Nässe auch dann ersetzt, wenn sich durch die Untersuchung herausstellt, dass kein Rohrbruch vorliegt. Die Mitversicherung dieser Kosten besteht ausschließlich im TOP- sowie im Exklusiv-Schutz mit einer Entschädigungsgrenze von 5.000 EUR.

     

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  • Können Objekte versichert werden die leer stehen? (Einfamilienhaus)

    Hier ist eine individuelle Prüfung notwendig. Bitte anfragen.

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  • Was ist die Leistungsgarantie? (Einfamilienhaus)

    Die Leistungsgarantie übernimmt die Leistungen aus dem Vorvertrag bis zu einer Schadenhöhe von 250.000 Euro und ist nur im Top- sowie im Exklusiv-Schutz abgesichert.

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  • Was ist mit Mietausfall gemeint? (Einfamilienhaus)

    Wenn ein Mieter aufgrund eines versicherten Schadens nicht mehr dazu verpflichtet ist seine Miete zu zahlen, dann wird die Miete zum ortsüblichen Mietwert ersetzt.

     

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  • Sind Nässeschäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Regenwasser aus einer Regenrinne versichert? (Einfamilienhaus)

    Nein, eine Regenrinne gehört nicht zu den versicherten Rohren.

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  • Was ist z.B. eine Obliegenheitsverletzung im Gebäudebereich? (Einfamilienhaus)

    Beispielsweise ein nachträglich eingebauter Schornstein und fehlende Abnahme durch einen Schornsteinfeger. Es gibt Obliegenheiten vor, während und nach dem Schadensfall. Die genauen Obliegenheiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Bedingungswerk.

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  • Sind Photovoltaikanlagen, Solaranlagen und Wärmepumpen eingeschlossen? (Einfamilienhaus)

    Ja, Photovoltaikanlagen, Solaranlagen und Wärmepumpen sind mit allen dazugehörigen Teilen wie z.B. Modulen, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter, Verkabelung und Leitungen mitversichert.

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  • Was versteht man genau unter "Raucheinwirkung"? (Einfamilienhaus)

    Schaden durch Rauch/Ruß liegt vor, wenn dieser plötzlich bestimmungswidrig aus den am Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen oder elektrischen Einrichtungen/ Geräten ausgetreten ist und unmittelbar auf die versicherten Sachen einwirkt (Ab dem Komfort-Schutz versichert).

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  • Kann für besonders gefährdete Gebiete eine Elementarversicherung angeboten werden? (Einfamilienhaus)

    Nein, Objekte in der ZÜRS-Zone 4 können nicht versichert werden.

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  • Wo sehe ich welcher Risikoträger hinter dem Produkt steht? (Einfamilienhaus)

    Die Risikoträger sind dem aktuellen Antrag (Seite 6) zu entnehmen.

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  • Sind Seng- und Schmorschäden mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Ab der Tarifausprägung Komfort-Schutz sind Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen mitversichert, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung oder Implosion entstanden sind.

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  • Was versteht man unter „Allgefahren“? (Einfamilienhaus)

    In der Gebäudeversicherung werden ganz bestimmte Gefahren, wie z. B. Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel usw., benannt und versichert.
    Wird ergänzend der Baustein „Allgefahren“
    eingeschlossen, erhält der Kunde hierdurch einen erweiterten Versicherungsschutz auch auf jegliche, unvorhersehbare Zerstörungen und Beschädigungen der versicherten Sachen. Unter Berücksichtigung der im Bedingungswerk bezeichneten Ausschlüsse ist der Kunden nun gegen nahezu alle möglichen Eventualitäten geschützt.

     

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  • Zu welchem Zeitpunkt können Bestandsverträge auf den neuen Tarif umgestellt werden? (Einfamilienhaus)

    Eine Tarifaktualisierung ist jederzeit möglich. Bitte lassen Sie uns dafür einen Änderungsantrag zukommen. 

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  • Wo finde ich die Versicherungssumme? (Einfamilienhaus)

    Unser Versicherungsprodukt "DOMCURA PRIVAT Einfamilienhauskonzept" ist gemäß den Bedingungen eine Neuwertversicherung nach den VGB 2024 und verzichtet bewusst auf die Angabe einer Versicherungssumme 1914, die in dieser Funktion eine Höchstentschädigung darstellt. Da im Versicherungsvertrag aber keine Versicherungssumme, also keine Höchstentschädigung, vereinbart ist, kann auch keine summenmäßige Unterversicherung entstehen. Diese ist nur dann möglich, wenn die Anzahl der gemeldeten Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche am Schadentag nicht korrekt ist. 

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  • Sind Wärmepumpen gegen Diebstahl versichert? (Einfamilienhaus)

    Über den Zusatzbaustein „Allgefahren für Anlagen der erneuerbaren Energien“ sind innen und außen angebrachte Wärmepumpen bei Diebstahl bis zum Neuwert mitversichert.

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  • Wird das Deckungskonzept auch mit Wert 1914 angeboten? (Einfamilienhaus)

    Nein, wir bieten nur das QM-Modell an.

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  • Ist die Beseitigung von Wespennestern versichert? (Einfamilienhaus)

    Ja, die Kosten für die fachgerechte Beseitigung bzw. Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern sind im Top- sowie im Exklusiv-Schutz bis 5.000 Euro mitversichert, sofern sich diese im oder am versicherten Gebäude befinden.

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  • Ist die Wiederherstellung gärtnerischer Anlagen generell mitversichert oder nur nach einem Sturmschaden? (Einfamilienhaus)

    Bei der Wiederherstellung gärtnerischer Anlagen muss ein Versicherungsfall vorausgegangen sein. Es werden im Top- sowie im Exklusiv-Schutz die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung und / oder Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen auf dem Versicherungsort in unbegrenzter Höhe entschädigt.

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  • Wie lautet die Definition von Wohn- und Nutzfläche? (Einfamilienhaus)

    Für die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche gilt folgende Regelung:

    Die Wohn- und Nutzfläche ist den Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag zu entnehmen, sofern diese den aktuellen Ausbauzustand wiedergeben. Liegen entsprechende Unterlagen nicht vor, so kann die Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche ebenfalls durch Sachverständige, Fachbetriebe, Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder Nutzungsfläche nach DIN 277 erfolgen.

    Alternativ hierzu ist die Wohn- und Nutzfläche definiert als die zu Wohn- oder Gewerbezwecken nutzbare Grundfläche aller Räume des versicherten Objektes (Dachschrägen reduzieren diese Fläche nicht). Hierzu zählen auch Hobbyräume (z. B. Partyraum, Fitnessraum, Werkstatt), Wintergärten, Saunen und zu gewerblichen Zwecken genutzte Lagerräume.
    Nicht zur Wohnfläche zählen:
    - Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten,
    - Garagen und Carports,
    - Abstellräume,
    - Waschküchen, Heizungs-, Wirtschafts- und Trockenräume,
    - nicht ausgebaute Dach- und Kellergeschosse. Eine Mischnutzung der vorgenannten Raumflächen wird vollumfänglich der Wohn- und Nutzfläche zugerechnet.


    Das Außerachtlassen diverser Räumlichkeiten („Nicht zur Wohn- und Nutzfläche zählen:“) bezieht sich ausschließlich auf die letztgenannte Möglichkeit (eigene Vermessung der Flächen durch VN). Wenn eine offizielle Wohnflächenkalkulation vorliegt, dann muss diese auch zugrunde gelegt werden und es dürfen KEINE Abzüge vorgenommen werden.

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  • Gibt es Versicherungsschutz für Bruchschäden an Zuleitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks? (Einfamilienhaus)

    Ja, für Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes besteht Versicherungsschutz.

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  • Ist ein Zweifamilienhaus über das Einfamilienhauskonzept zu versichern? (Einfamilienhaus)

    Ja.

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  • Ist der einfache Diebstahl von außen angebrachter Sachen eingeschlossen? z.B. Außenlampe? (Einfamilienhaus)

    Ja, im Top-Schutz bis max. 5.000,- EUR.

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  • Können Ferien- und Wochenendhäuser versichert werden? (Einfamilienhaus)

    Ja, sofern die Immobilie innerhalb Deutschlands liegt.

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  • Bitte erläutern Sie die Regelung "Feuerrohbau–Prämienzahlung". (Einfamilienhaus)

    Sofern eine Feuerrohbauversicherung beantragt wird, ist diese bis zu einer Laufzeit von max. 24 Monaten beitragsfrei. Die Wohngebäudeprämie ist sofort bei Baubeginn fällig. Diese zählt aber für die nächsten 24 Monate. Vorteil dieser Regelung ist: Je früher Ihr Kunde Bezug meldet, desto früher zählt der beantragte Wohngebäudeschutz.

     

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