DOMCURA Tierhalterhaftpflicht
Haftpflichtversicherung für Hundehalter und PferdebesitzerRechnen Sie jetzt einfach Angebote oder wählen Sie die Sofortpolicierung für eine schnelle Absicherung Ihres Kunden.
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Fragen & Antworten
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Welche Hunderassen sind nicht versicherbar? (Tierhalterhaftpflicht)
Folgende Rassen sowie alle Kreuzungen mit den genannten Rassen sind nicht versicherbar: Alano, American Bulldog, American Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeauxdogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Chinesischer Kampfhund, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pitbull-Terrier, Römischer Kampfhund, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu
Sind Jagdhunde mitversichert? (Tierhalterhaftpflicht)
Besteht Versicherungsschutz für Therapiehunde? (Tierhalterhaftpflicht)
Sind Reitbeteiligungen mitversichert? (Tierhalterhaftpflicht)
Ist das Fremdreiterrisiko mitversichert? (Tierhalterhaftpflicht)
Sind Kutschfahrten mitversichert? (Tierhalterhaftpflicht)
Ist die Teilnahme an Hunde- und Pferderennen mitversichert? (Tierhalterhaftpflicht)
Ist die Teilnahme an Hunde- und Pferderennen mitversichert? (Tierhalterhaftpflicht)
Welche Tierarten sind versicherbar? (Tierhalterhaftpflicht)
Ist eine gewerbliche Nutzung mitversichert? (Tierhalterhaftpflicht)
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Welche Absicherung bieten wir?
Die DOMCURA Tierhalter-Haftpflichtversicherung wurde speziell für Hundehalter und für Halter von Pferden entwickelt.
Unsere DOMCURA Tierhalter-Haftpflichtversicherung bietet u.a. folgende Highlights für Ihre Kunden:
- Mitversicherung von Familienangehörigen
- Versicherung von Jungtieren (Welpen/Fohlen) des versicherten Tieres bis zu einem Alter von 18 Monaten
- Deckakte (gewollte/ungewollte)
- Tierarztkosten-Ausfalldeckung bis 5.000 EUR mit einer Selbstbeteiligung von 200 EUR
- Nebenberufliche Tätigkeit bis zu einem Jahresumsatz von 15.000 EUR
- Versehensklausel

Hundehalterhaftpflicht
- Welpen des versicherten Tieres bis zu 18 Monate, wenn sie sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden
- Besuch einer Hundeschule
- Ausübung von Hundesport (z. B. Agility, Dog Dance, Zughundesport)
- Teilnahme an Hunderennen und Hundeveranstaltungen
- Deckakte (gewollte/ungewollte)
- Führen ohne Leine/Maulkorb

Pferdehalterhaftpflicht
- Fohlen des versicherten Tieres bis zu 18 Monate, wenn sie sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden
- Reitunterricht (Teilnahme und unentgeltliche Erteilung)
- Teilnahme an Pferderennen und reitsportlichen Veranstaltungen
- Private Kutsch- und Schlittenfahrten
- Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchtier
- Reiten/Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung
- Reiten ohne Sattel
Unser Erklärfilm zum Tierhalterhaftpflichtkonzept für Ihre Kunden
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