Fragen und Antworten

Die wichtigsten Antworten zu unseren Produkten und Services

Hier finden Sie die meistgestellten Fragen zu unseren Produkten. Nach Eingabe Ihres Suchbegriffs in das Suchfeld werden Ihnen die entsprechenden Antworten automatisch eingeblendet.

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  • Sind Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes / des Versicherungsgrundstückes mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Ja, diese sind ab dem Komfort-Schutz versichert. Die Entschädigung ist bei Gebäuden bis 30 Jahre auf 5.000 Euro begrenzt. Wenn das Gebäude älter ist und keine Dichtigkeitsprüfung in den letzten zehn Jahren vorgenommen wurde, ist die Entschädigung auf 1.000 Euro begrenzt. Im Top-Schutz sowie im Exklusiv-schutz ist die Entschädigung unbegrenzt, sofern das Gebäude nicht älter als 30 Jahre ist oder eine Dichtigkeitsprüfung innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt ist, ansonsten beträgt die maximale Entschädigung 20.000 Euro.

     

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  • Sind Rohre, die sich unter der Betonplatte eines Hauses befinden mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Rohre unterhalb der Bodenplatte gelten als Rohre außerhalb des Gebäudes. Für diese gilt der gleiche Versicherungsschutz wie für alle anderen Rohre auch. D.h. es ist zwischen Zu- und Ableitungsrohren sowie der gewählten Tarifvariante zu unterscheiden.

     

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  • Gilt Muffen-Versatz und Beschädigung durch Wurzeleinwuchs als versicherter Rohrbruch? (Einfamilienhaus)

    Entsteht durch den Wurzeleinwuchs ein Rohrbruch, ist dieser versichert. Entsteht ein Muffen-Versatz (verschobene Rohrteile) durch den Wurzeleinwuchs, so gilt dies nicht als Rohrbruch und es besteht kein Versicherungsschutz.

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  • In welchem Umfang sind Bruchschäden an Armaturen versichert? (Einfamilienhaus)

    Im Komfort-Schutz sind auch nicht frostbedingte Bruchschäden an Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse), sowie an Sanitäreinrichtungen eingeschlossen. Nicht versichert sind hierbei Bruchschäden durch Verschleiß bzw. Abnutzung. Die Entschädigung ist auf EUR 500,- begrenzt. Im Top-Schutz sowie im Exklusiv-Schutz ist die versicherte Leistung unbegrenzt. Sofern der Bruch frostbedingt und an Armaturen innerhalb des Gebäudes eintritt, besteht bereits ab dem Standard-Schutz vollumfängliche Deckung ohne gesonderte Entschädigungsgrenze.

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  • Kann die Bauherrenhaftpflicht / Bauleistung einzeln abgeschlossen werden? (Einfamilienhaus)

    Die Bauleistung und die Bauherrenhaftpflicht können einzeln und unabhängig von der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

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  • Welches Baujahr muss bei sanierten Objekten angegeben werden? (Einfamilienhaus)

     Es muss immer das Ursprungsbaujahr angegeben werden.

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  • Ist eine psychologische Erstbetreuung nach einem Brandschaden versichert? (Einfamilienhaus)

    Ja, die Kosten für eine psychologische Erstbetreuung nach einem Brandschaden innerhalb von 6 Monaten nach dem Schadendatum ist im Top-Schutz sowie im Exklusiv-Schutz bis 500 Euro mitversichert, wenn ein Psychologe bescheinigt, dass diese Maßnahme hierfür geeignet ist.

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  • Gibt es für eine unverschuldete Arbeitslosigkeit eine Beitragsbefreiung? (Einfamilienhaus)

    Ja, unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer als Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 2 Jahre ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen und außerdem bei Antragsunterzeichnung in einem ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis stand. Der beitragsfreie Zeitraum endet mit der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers, spätestens mit der zweiten auf den Beginn der Arbeitslosigkeit folgenden Hauptfälligkeit.

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  • Sind Bissschäden durch Marder versichert? (Einfamilienhaus)

    Ja, die Kosten für die Beseitigung von Verbissen sowie Wühl- und Verdrängungsschäden von wildlebenden Nage- und Raubtieren (wie Marder oder Waschbären) und Schalenwild an versicherten Sachen sind im Top-Schutz bis 5.000 Euro mitversichert.

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  • Wird auf Grund von Dachschrägen ein Abzug bzgl. der Wohnfläche berechnet? (Einfamilienhaus)

    Nein, die komplette Grundfläche muss berücksichtigt werden, sobald der Versicherungsnehmer eigeninitiativ seine Flächen vermisst.

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  • Gilt das Konzept auch bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen? (Einfamilienhaus)

    Ja. Ausnahme: denkmalgeschützte Objekte, welche einen hohen denkmalfachlichen Mehraufwand aufweisen, können nach wie vor nicht versichert werden.

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  • Muss eine Dichtigkeitsprüfung der Ableitungsrohre bei Neuabschluss vorgenommen werden? (Einfamilienhaus)

    Eine generelle Dichtigkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Bei fehlendem Nachweis ist bei Gebäuden mit einem Alter > 30 Jahren die Entschädigungsleistung für Bruchschäden von Ableitungsrohren außerhalb von Gebäuden begrenzt.

     

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  • Ist eine Differenzdeckung im Konzept möglich? (Einfamilienhaus)

    Ja, mit der Beantragung gibt es in allen drei vier Tarifstufen eine beitragsfreie Konditionsdifferenzdeckung sowie eine Summendifferenzdeckung bis zu weiteren 10 % der vom Vorversicherer geleisteten Entschädigungssumme.

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  • Bis zu welcher Höhe sind die Dekontaminationskosten eingeschlossen? (Einfamilienhaus)

    Im Standard-Schutz bis 50.000 Euro je Versicherungsfall; im Komfort-Schutz bis 1.000.000 Euro je Versicherungsfall; und im Top-Schutz sowie im Exklusiv-Schutz sind die Kosten unbegrenzt mitversichert.

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  • Ist eine Einliegerwohnung im EFH-Konzept eingeschlossen? (Einfamilienhaus)

    Ja. Über das EFH-Konzept können alle Objekte mit max. 2 Wohneinheiten versichert werden.

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  • Können Ferien- und Wochenendhäuser versichert werden? (Einfamilienhaus)

    Ja, sofern die Immobilie innerhalb Deutschlands liegt.

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  • Bitte erläutern Sie die Regelung "Rohbau–Prämienzahlung". (Einfamilienhaus)

    Im Falle einer Rohbaudeckung wird direkt zum beantragten Beginn (= Baubeginn / Beginn der Rohbauversicherung) einmalig eine Jahresprämie für die Wohngebäudeversicherung gebucht.
    Diese Prämie bezieht sich auf die der Rohbaudeckung unmittelbar anschließenden Wohngebäudedeckung. Bei Erhebung der Erstprämie wird zunächst pauschal von einer Rohbauphase von 12 Monaten ausgegangen.
    Die Folgeprämie für den betroffenen Vertrag wird 24 Monate nach Beginn erhoben.
    Die Rohbaudeckung ist für maximal 24 Monate beitragsfrei versichert.
    Bei Baumaßnahmen, die länger als 12 Monate andauern, kann eine anteilige oder vollständige Erstattung der bereits gezahlten Erstprämie geprüft werden.
    Bei Bauzeit unter 12 Monaten, wird keine zusätzliche Prämie erhoben (eine Mindestbauzeit von 3 Monaten wird vorausgesetzt).

     

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  • Was umfasst die angebotene Rohbauversicherung? (Einfamilienhaus)

    Während der Dauer des Bauvorhabens besteht im Standard-Schutz Versicherungsschutz nur gegen die Gefahr Feuer.  Im Komfort-, Top- und Exklusiv-Schutz wird die Rohbaudeckung um die Gefahr Sturm / Hagel erweitert, wenn das Gebäude wetterfest verschlossen ist.
    Das Gebäude ist wetterfest verschlossen, wenn das Dach fertig eingedeckt ist, alle Außentüren eingesetzt und alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen sind.
    Die Rohbaudeckung greift bis zur Bezugsfertigkeit, längstens jedoch bis zu 24 Monaten.
     

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  • Sind Fußbodenheizungen eingeschlossen? (Einfamilienhaus)

    Ja.

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  • Wie weit darf die Garage vom versicherten Grundstück entfernt liegen? (Einfamilienhaus)

    Versichert sind auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück Garagen/Carports, auch im Umkreis von 500 m (Luftlinie) außerhalb des Versicherungsgrundstückes.

     

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  • Sind Saunen und Schwimmhallen in der Gebäudeversicherung mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Saunen und Schwimmhallen, die sich in einem separaten Nebengebäude bis zu einer Größe von max. 50qm auf dem Versicherungsgrundstück befinden, sind beitragsfrei mitversichert. Sollten weitere Nebengebäude vorhanden sein und die maximale Fläche von 50qm in Summe überschritten werden, so ist vorab eine gesonderte Anfrage zu stellen.
    Saunen und Schwimmhallen innerhalb des Hauptgebäudes müssen flächenmäßig in der Gesamtfläche berücksichtigt werden.
     

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  • Sind Gartenhäuser in der Gebäudeversicherung mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück, die rein privaten Abstellzwecken dienen, sind mitversichert, wenn diese eine Fläche von maximal 50qm nicht überschreiten. Sollten mehrere Nebengebäude vorhanden sein, so dürfen diese in Summe die genannte Fläche ebenfalls nicht überschreiten, damit weiterhin eine beitragsfreie Mitversicherung besteht.
    Es darf darüber hinaus weder eine gewerbliche, landwirtschaftliche und/oder wohnwirtschaftliche Nutzung des Nebengebäudes vorliegen.

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  • Sind auf dem Grundstück befindliche Swimmingpools mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Ja, sofern dieser im Boden eingelassen ist oder fest mit dem Erdreich verankert ist.

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  • 26. Ist die Überdachung des Swimmingpools mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Ja, sofern sie fest mit dem Pool oder dem Erdreich verankert ist und der Pool eine mitversicherte Sache ist.

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  • Bis zu welchem Gebäudealter können EFH´s bei DOMCURA eingedeckt werden? (Einfamilienhaus)

    Wir können Objekte jeglichen Alters in Deckung nehmen. Objekte mit einem geringen oder mittleren denkmalfachlichen Mehraufwand können gegen Zuschlag versichert werden. Objekte mit einem hohen denkmalfachlichen Mehraufwand können wir nicht zeichnen.
    Für Gebäude bis zu einem Alter von 30 Jahren wird ein Nachlass gewährt, der sich jährlich um 2% reduziert.


     

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  • Kann die Glasversicherung eingeschlossen werden? (Einfamilienhaus)

    Ja, gegen Mehrprämie kann eine Glasversicherung eingeschlossen werden.

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  • Sind Graffitischäden eingeschlossen? (Einfamilienhaus)

    Ja, im Komfort-Schutz bis 10.000 Euro; im Top-Schutz sowie im Exklusiv-Schutz unbegrenzt.

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  • Was versteht man unter grober Fahrlässigkeit im Gebäudebereich? (Einfamilienhaus)

    Ein Versicherungsnehmer vergisst beispielsweise eine brennende Kerze zu löschen und verlässt das Haus.

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  • Ist die grobe Fahrlässigkeit in der Gebäudeversicherung abgesichert? (Einfamilienhaus)

    Ab dem Komfort-Schutz ist die grobe Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsfalls unbegrenzt mitversichert.

     

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  • Was ist eine Innovationsklausel (Einfamilienhaus)

    Werden im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die Allgemeinen Bedingungen, Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen und/oder vereinbarte Besondere Bedingungen ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.

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  • Was ist eine Kernsanierung? (Einfamilienhaus)

    Das Objekt wird bis auf die Grundmauer komplett neu errichtet. Hierzu zählen Dach (gesamter Dachstuhl), Fenster, Türen, komplette Elektrik und das komplette Leitungswassersystem. Sollte dies erfolgt sein, so verändert sich das „kalkulatorische Baujahr“ (biologische Alter) und der Versicherungsnehmer kann ggfs. den vollen Rabatt für Neubauten i.H.v. 60 % erhalten.

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  • Welche Fristen sind im Falle einer Kündigung zu beachten? (Einfamilienhaus)

    Es müssen keine Fristen gewahrt werden. Es besteht ein tägliches Kündigungsrecht.

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  • Sind Modul- bzw. Anbauküchen mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Ja, Hausratbestandteile, die den Charakter von Gebäudebestandteilen einnehmen, sofern der Versicherungsnehmer diese auf seine Kosten dem Mieter zur Verfügung gestellt hat, sind bis 5.000 Euro mitversichert. 

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  • Sind "Leckortungskosten" mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Soweit die Gefahr Leitungswasser versichert ist, werden Leckortungskosten für die Ursachensuche bei an versicherten Gebäuden festgestellter Nässe auch dann ersetzt, wenn sich durch die Untersuchung herausstellt, dass kein Rohrbruch vorliegt. Die Mitversicherung dieser Kosten besteht ausschließlich im TOP- sowie im Exklusiv-Schutz mit einer Entschädigungsgrenze von 5.000 EUR.

     

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  • Können Objekte versichert werden die leer stehen? (Einfamilienhaus)

    Hier ist eine individuelle Prüfung notwendig. Bitte anfragen.

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  • Was ist die Leistungsgarantie? (Einfamilienhaus)

    Die Leistungsgarantie übernimmt die Leistungen aus dem Vorvertrag bis zu einer Schadenhöhe von 250.000 Euro und ist nur im Top- sowie im Exklusiv-Schutz abgesichert.

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  • Was ist mit Mietausfall gemeint? (Einfamilienhaus)

    Wenn ein Mieter aufgrund eines versicherten Schadens nicht mehr dazu verpflichtet ist seine Miete zu zahlen, dann wird die Miete zum ortsüblichen Mietwert ersetzt.

     

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  • Sind Nässeschäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Regenwasser aus einer Regenrinne versichert? (Einfamilienhaus)

    Nein, eine Regenrinne gehört nicht zu den versicherten Rohren.

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  • Was ist z.B. eine Obliegenheitsverletzung im Gebäudebereich? (Einfamilienhaus)

    Beispielsweise ein nachträglich eingebauter Schornstein und fehlende Abnahme durch einen Schornsteinfeger. Es gibt Obliegenheiten vor, während und nach dem Schadensfall. Die genauen Obliegenheiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Bedingungswerk.

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  • Sind Photovoltaikanlagen, Solaranlagen und Wärmepumpen eingeschlossen? (Einfamilienhaus)

    Ja, Photovoltaikanlagen, Solaranlagen und Wärmepumpen sind mit allen dazugehörigen Teilen wie z.B. Modulen, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter, Verkabelung und Leitungen mitversichert.

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  • Was versteht man genau unter "Raucheinwirkung"? (Einfamilienhaus)

    Schaden durch Rauch/Ruß liegt vor, wenn dieser plötzlich bestimmungswidrig aus den am Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen oder elektrischen Einrichtungen/ Geräten ausgetreten ist und unmittelbar auf die versicherten Sachen einwirkt (Ab dem Komfort-Schutz versichert).

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  • Kann für besonders gefährdete Gebiete eine Elementarversicherung angeboten werden? (Einfamilienhaus)

    Nein, Objekte in der ZÜRS-Zone 4 können nicht versichert werden.

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  • Wo sehe ich welcher Risikoträger hinter dem Produkt steht? (Einfamilienhaus)

    Die Risikoträger sind dem aktuellen Antrag (Seite 6) zu entnehmen.

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  • Sind Seng- und Schmorschäden mitversichert? (Einfamilienhaus)

    Ab der Tarifausprägung Komfort-Schutz sind Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen mitversichert, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung oder Implosion entstanden sind.

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  • Was versteht man unter „Allgefahren“? (Einfamilienhaus)

    In der Gebäudeversicherung werden ganz bestimmte Gefahren, wie z. B. Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel usw., benannt und versichert.
    Wird ergänzend der Baustein „Allgefahren“
    eingeschlossen, erhält der Kunde hierdurch einen erweiterten Versicherungsschutz auch auf jegliche, unvorhersehbare Zerstörungen und Beschädigungen der versicherten Sachen. Unter Berücksichtigung der im Bedingungswerk bezeichneten Ausschlüsse ist der Kunden nun gegen nahezu alle möglichen Eventualitäten geschützt.

     

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  • Zu welchem Zeitpunkt können Bestandsverträge auf den neuen Tarif umgestellt werden? (Einfamilienhaus)

    Eine Tarifaktualisierung ist jederzeit möglich. Bitte lassen Sie uns dafür einen Änderungsantrag zukommen. 

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  • Wo finde ich die Versicherungssumme? (Einfamilienhaus)

    Unser Versicherungsprodukt "DOMCURA PRIVAT Einfamilienhauskonzept" ist gemäß den Bedingungen eine Neuwertversicherung nach den VGB 2024 und verzichtet bewusst auf die Angabe einer Versicherungssumme 1914, die in dieser Funktion eine Höchstentschädigung darstellt. Da im Versicherungsvertrag aber keine Versicherungssumme, also keine Höchstentschädigung, vereinbart ist, kann auch keine summenmäßige Unterversicherung entstehen. Diese ist nur dann möglich, wenn die Anzahl der gemeldeten Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche am Schadentag nicht korrekt ist. 

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  • Sind Wärmepumpen gegen Diebstahl versichert? (Einfamilienhaus)

    Über den Zusatzbaustein „Allgefahren für Anlagen der erneuerbaren Energien“ sind innen und außen angebrachte Wärmepumpen bei Diebstahl bis zum Neuwert mitversichert.

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  • Wird das Deckungskonzept auch mit Wert 1914 angeboten? (Einfamilienhaus)

    Nein, wir bieten nur das QM-Modell an.

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  • Ist die Beseitigung von Wespennestern versichert? (Einfamilienhaus)

    Ja, die Kosten für die fachgerechte Beseitigung bzw. Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern sind im Top- sowie im Exklusiv-Schutz bis 5.000 Euro mitversichert, sofern sich diese im oder am versicherten Gebäude befinden.

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  • Ist die Wiederherstellung gärtnerischer Anlagen generell mitversichert oder nur nach einem Sturmschaden? (Einfamilienhaus)

    Bei der Wiederherstellung gärtnerischer Anlagen muss ein Versicherungsfall vorausgegangen sein. Es werden im Top- sowie im Exklusiv-Schutz die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung und / oder Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen auf dem Versicherungsort in unbegrenzter Höhe entschädigt.

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  • Wie lautet die Definition von Wohn- und Nutzfläche? (Einfamilienhaus)

    Für die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche gilt folgende Regelung:

    Die Wohn- und Nutzfläche ist den Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag zu entnehmen, sofern diese den aktuellen Ausbauzustand wiedergeben. Liegen entsprechende Unterlagen nicht vor, so kann die Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche ebenfalls durch Sachverständige, Fachbetriebe, Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder Nutzungsfläche nach DIN 277 erfolgen.

    Alternativ hierzu ist die Wohn- und Nutzfläche definiert als die zu Wohn- oder Gewerbezwecken nutzbare Grundfläche aller Räume des versicherten Objektes (Dachschrägen reduzieren diese Fläche nicht). Hierzu zählen auch Hobbyräume (z. B. Partyraum, Fitnessraum, Werkstatt), Wintergärten, Saunen und zu gewerblichen Zwecken genutzte Lagerräume.
    Nicht zur Wohnfläche zählen:
    - Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten,
    - Garagen und Carports,
    - Abstellräume,
    - Waschküchen, Heizungs-, Wirtschafts- und Trockenräume,
    - nicht ausgebaute Dach- und Kellergeschosse. Eine Mischnutzung der vorgenannten Raumflächen wird vollumfänglich der Wohn- und Nutzfläche zugerechnet.


    Das Außerachtlassen diverser Räumlichkeiten („Nicht zur Wohn- und Nutzfläche zählen:“) bezieht sich ausschließlich auf die letztgenannte Möglichkeit (eigene Vermessung der Flächen durch VN). Wenn eine offizielle Wohnflächenkalkulation vorliegt, dann muss diese auch zugrunde gelegt werden und es dürfen KEINE Abzüge vorgenommen werden.

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  • Gibt es Versicherungsschutz für Bruchschäden an Zuleitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks? (Einfamilienhaus)

    Ja, für Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes besteht Versicherungsschutz.

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  • Ist ein Zweifamilienhaus über das Einfamilienhauskonzept zu versichern? (Einfamilienhaus)

    Ja.

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  • Ist der einfache Diebstahl von außen angebrachter Sachen eingeschlossen? z.B. Außenlampe? (Einfamilienhaus)

    Ja, im Top-Schutz bis max. 5.000,- EUR.

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  • Können Ferien- und Wochenendhäuser versichert werden? (Einfamilienhaus)

    Ja, sofern die Immobilie innerhalb Deutschlands liegt.

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  • Bitte erläutern Sie die Regelung "Feuerrohbau–Prämienzahlung". (Einfamilienhaus)

    Sofern eine Feuerrohbauversicherung beantragt wird, ist diese bis zu einer Laufzeit von max. 24 Monaten beitragsfrei. Die Wohngebäudeprämie ist sofort bei Baubeginn fällig. Diese zählt aber für die nächsten 24 Monate. Vorteil dieser Regelung ist: Je früher Ihr Kunde Bezug meldet, desto früher zählt der beantragte Wohngebäudeschutz.

     

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Mehrfamilienhaus Suche

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  • Sind Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes mitversichert? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Außerhalb versicherter Gebäude und Grundstücke ist die Entschädigung für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasserversorgung auf 5.000,- EUR im TOP-Schutz begrenzt.

    Im TOP PLUS-Schutz sind diese bis zu 10.000,- EUR versichert.

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  • Bis zu welcher Höhe sind Aufräum- und Abbruchkosten eingeschlossen? (Mehrfamilienhauskonzept)

     Im TOP-Schutz bis zu 2.500.000,- EUR und im TOP PLUS-Schutz bis zu 5.000.000,- EUR

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  • Ist das Entfernen der umgestürzten und abgenickten Bäume nur auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Ja, im Rahmen der Sturmversicherung bis max. 10.000,- EUR in beiden Tarifvarianten.

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  • Gilt das Konzept auch bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Ja. Denkmalgeschützte Objekte sind über unser Konzept versicherbar.

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  • Einfacher Diebstahl außen angebrachter Sachen? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Ja, im TOP-Schutz bis 1.000,- EUR und im TOP PLUS-Schutz bis 5.000,- EUR

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  • Gibt es Ausschlussgebiete Erdbeben wie beim EFH-Konzept? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Ja. Die entsprechenden Postleitzahlen sind im Antrag und im Bedingungswerk genann

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  • Wie werden Ferienwohnungen innerhalb des Objektes gewertet? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Ferienwohnungen werden als Gewerbeeinheiten gezählt.

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  • Sind Garagen und Carports mitversichert? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Ja, diese sind beitragsfrei mitversichert und müssen nicht mehr bei Antragsstellung angegeben werden.

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  • Kann ich eine Gewässerschadenhaftpflicht einschließen? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Öltanks können bis 10.000 Liter beitragsfrei über den Baustein „Gewässerschadenhaftpflicht“ mitversichert werden. Darüber hinaus kostet die Erweiterung netto 64,86 EUR.

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  • Leistet die Glasversicherung für Eingangstüren? (Mehrfamilienhauskonzept)

    In der Glasversicherung sind alle mit dem versicherten Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenverglasungen mitversichert.

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  • Wie lautet die Definition für Graffiti? Und wie hoch ist dieses mitversichert? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Als Graffiti gelten Schäden durch vorsätzliche Beschmutzung durch Fassadenmalereien an Gebäudeteilen von versicherten Sachen durch Personen, die nicht Versicherungsnehmer, Pächter/Mieter, Eigentümer oder andere im Versicherungsort berechtigt anwesende Personen sind. Die Beseitigung ist ohne Begrenzung mitversichert.

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  • Ist die grobe Fahrlässigkeit mitversichert? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Ja, ohne Anrechnung des Verschuldensgrades bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.

    Im TOP-PLUS Schutz ist zudem die grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzung bis 50.000,00 EUR mitversichert.

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  • Wie wird die Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung eingeschlossen? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Dieser Baustein kann gegen Mehrprämie eingeschlossen werden. Deckungssumme 10 Mio. EUR

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  • Ist der Baustein "Haustechnik" ein Zusatzbaustein? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Die Haustechnik kann über den Baustein Unbenannte Gefahren zur Haustechnik gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.

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  • Ist eine Konditionsdifferenzdeckung im Konzept möglich? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Ja, im TOP-Schutz und im TOP PLUS-Schutz ist diese automatisch beitragsfrei mitversichert.

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  • Sind "Leckortungskosten" mitversichert? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Im Rahmen eines versicherten Schadens, sind die Kosten immer mitversichert. Bei einem nicht versicherten Rohrbruch sind diese Kosten im TOP-Schutz bis 500 EUR und im TOP-PLUS-Schutz bis 5.000 EUR mitversichert.

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  • Wie reagiert die DOMCURA auf Leerstand? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Ganz oder teilweise leerstehende Gebäude sind nur zum Zeitwert (§ 13 Nr. 1 b) versichert. Dies gilt nicht für Neubauten und kernsanierte Gebäude. Als teilweise leerstehend gilt ein Gebäude, wenn es zum Schadenzeitpunkt zu weniger als 30 % - bezogen auf die vorhandenen Wohn- und Gewerbeeinheiten - genutzt wird. Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten, für die kein ordnungsgemäßer Mietvertrag abgeschlossen ist, gelten als leerstehend.

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  • Was ist die Leistungsgarantie? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Die Leistungsgarantie übernimmt die etwaig besseren Leistungen aus dem Vorvertrag bis zu einer Schadenhöhe von 250.000 Euro und ist nur im TOP-PLUS-Schutz abgesichert.

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  • Welche Kosten sind versichert, sofern Schäden durch Mietnomaden oder verstorbene Mieter entstanden sind? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Im Bereich TOP PLUS Schutz sind Kosten für die Reinigung, das Aufräumen und die Schädlingsbekämpfung mitversichert, sofern diese durch Mietnomaden verursacht wurden. Die Entschädigungshöhe beträgt max. im TOP PLUS-Schutz 10.000,- EUR.

    Bei einem unbemerkten Mietertod sind die Kosten im TOP PLUS-Schutz für Instandsetzung, Reinigung und Schädlingsbekämpfung in Höhe von 10.000 EUR mitversichert.

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  • Wie können Nebengebäude versichert werden? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Wird das Nebengebäude zu privaten, nicht wohnwirtschaftlichen und nicht gewerblichen Zwecken genutzt, so können diese beitragsfrei bis zu einer Größe von 100 m² in der Summe mitversichert werden.

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  • Wie sieht es mit Photovoltaikanlagen aus? Sind diese auch mitversichert? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Ja, diese ist gegen die allgemeinen Wohngebäudegefahren mitversichert. Zudem kann hier mit dem Einschluss der Unbenannten-Gefahren Deckung für erneuerbare Energien der Ertragsausfall mitversichert werden.

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  • Gibt es Rabatte und Zuschläge in dem Konzept? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Ja, es gibt einen Altersrabatt. Dieser beginnt bei 30% und sinkt jährlich um 1 % und entfällt sofern das Objekt ein Gebäudealter von 30 Jahren erreicht hat.

    Auf den Beitrag für Gebäude, die älter als 80 Jahre sind, entfällt ein Zuschlag von 30%. Dieser Zuschlag kommt nur bei Antragsstellung und nicht während der Laufzeit zum Tragen.

    Für Einheiten die durchschnittlich <90qm sind gewähren wir 15% Rabatt.
    Für Einheiten die durchschnittlich <60qm sind gewähren wir 25% Rabatt

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  • Was versteht man genau unter "Raucheinwirkung"? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Schaden durch Rauch liegt vor, wenn dieser plötzlich bestimmungswidrig aus den am Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf die versicherten Sachen einwirkt.

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  • Ist eine Schutzeinrichtung für Rückstau seitens DOMCURA vorgeschrieben? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Die Rückstausicherungen, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt, müssen gem. der jeweils geltenden Landesbauordnung steht’s funktionsbereit gehalten werden

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  • Was versteht die DOMCURA unter Rückstauschäden? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 1.000,00 EUR.

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  • Sind Solaranlagen, Photovoltaik und Wärmepumpen im Rahmen der versicherten Gefahren mitversichert? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Mitversichert sind Solaranlagen mit allen Rohren des Solarheizkreislaufes. Gleiches gilt für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen.

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  • Sind Spechtschläge mitversichert? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Ja, im TOP-Schutz sowie im TOP PLUS-Schutz bis 5.000,- EUR

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  • Sind Schaukästen und Schilder mitversichert? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Diese gelten (wenn fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbunden) als mitversichert.

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  • Ist der Einschluss einer vertraglichen SB möglich? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Ja

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  • Was versteht man unter „Unbenannten Gefahren“? (Mehrfamilienhauskonzept)

     Im Top-Schutz unser Gebäudeversicherung werden ganz bestimmte Gefahren, wie z. B. Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel usw., benannt und versichert. Wird ergänzend der Top Plus-Schutz eingeschlossen, erhält der Kunde eine sogenannte „Unbenannte Gefahren-Deckung“. Hierdurch erweitert sich der Versicherungsschutz auch auf jegliche unvorhersehbare Zerstörungen und Beschädigungen der versicherten Sachen. Unter Berücksichtigung der im Bedingungswerk bezeichneten Ausschlüsse ist der Kunden nun gegen nahezu alle möglichen Eventualitäten geschützt

    Folgende Schadenbeispiele hierzu:

    Dem Versicherungsnehmer fällt eine schwere Skulptur aus der Hand. Diese rollt die Holztreppe herunter und hinterlässt auf diversen Stufen erhebliche Druckschäden. Teile der Treppe müssen abgeschliffen, repariert bzw. ausgetauscht werden.

    Ein Wildschwein verschafft sich durch eine offenstehende Terrassentür Eintritt ins Haus. Es bricht in Panik aus und zerstört eine Zimmertür sowie den Parkettboden im Wohnzimmer.

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  • Sind Wärmepumpen gegen Diebstahl versichert? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Über den Zusatzbaustein „Unbenannte Gefahren für Anlagen der erneuerbaren Energien“ sind innen und außen angebrachte Wärmepumpen bei Diebstahl bis zum Neuwert mitversichert.

     

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  • Wird auch das Deckungskonzept mit Wert 1914 angeboten? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Nein, wir berechnen die Prämie nach Einheiten (Wohnungen und Gewerbe) des Gebäudes.

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  • Wie berechnet sich die durchschnittliche Einheitengröße? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Hier wird die Gesamtfläche der Wohnungen und Unternehmen durch die Anzahl der Gesamteinheiten geteilt.

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  • Gibt es Versicherungsschutz für Zuleitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks? (Mehrfamilienhauskonzept)

    Ja.

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  • Für welche Zielgruppen ist das KSH Konzept geeignet und anwendbar? (KSH)

    • Professionelle gewerbliche Haus- und Immobilienverwalter und deren verwalteter WEG – Bestand, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind
    • Wohnungs-(bau)-genossenschaften, Wohnungs-(bau)-gesellschaften und deren gesamter eigener Wohnungsbestand, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind
    • Wohnimmobilienportfolios in der Bundesrepublik Deutschland
    • Das KSH Konzept ist nicht anwendbar für, einzelne WEG`s ohne Verwalter, Privatpersonen, Bauträger oder Zwangsverwaltungen.
      Für einzelne WEG bietet sich ggf. das MFH Konzept an. Siehe: https://vertrieb.domcura.de/

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  • Welche Anforderungen sind an das KSH Konzept gebunden? (KSH)

    • Mind. 250 WE/GE innerhalb eines Jahres mit steigender Tendenz
    • Ein Rahmenvertrag kann auch mit weniger Einheiten als der Mindestanzahl von 250 Einheiten beginnen. Die Mindestanzahl von 250 Einheiten muss aber kurzfristig (= innerhalb eines Jahrs) erfüllt werden.
      Für ein Immobilienportfolio von dauerhaft weniger als 250 Einheiten kann kein KSH Rahmenvertrag angeboten werden. Die Objekte müssen einzeln über das MFH-Konzept angeboten werden. Siehe: https://vertrieb.domcura.de/
    • Schadendaten der letzten 5 Jahre / bei Elementar der letzten 10 Jahre pro angefragtes Objekt sind für eine Angebotserstellung unerlässlich und einzureichen
    • Name und Adresse der Hausverwaltung (bei KSH-Konzept für Hausverwalter)
    • Namen und Adressen der zu versichernden WEG (bei KSH-Konzept für Hausverwalter)
    • Namen und Adresse des Wohnungsunternehmens (bei KSH-Konzept für Wohnungsunternehmen) 
    • Adressen der zu versichernden zu versichernde Risiken mit PLZ, Ort, Straße, Hausnummer
    • Angabe des gewünschten Versicherungsschutzes (spätere Einschlüsse von Gefahren aufgrund unterschiedlicher Abläufe möglich)
    • Aktueller Versicherungsumfang / Änderungsvorschlag / Beitragsübersicht des besitzenden Versicherers

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  • Welche Gebäude sind versicherbar? (KSH)

    • Mehrfamilienhäuser
    • Büro- und Geschäftshäuser
    • Wohn- und Geschäftshäuser
    • Ärztehäuser
    • Vermietete Einfamilienhäuser / Reihenhäuser / Doppelhaushälften

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  • Welche Gebäude bzw. Nutzungsarten sind nicht versicherbar? (KSH)

    • Sämtliche Recyclingrisiken
    • Alle Arten von landwirtschaftlichen Betrieben
    • Sämtliche Betriebe aus dem verarbeitenden Gewerbe, insbesondere Herstellung, Verarbeitung, Lagerung von Holz, Kunststoff, Gummi, Papier, Chemikalien, Farben, Lacke, Benzin, Gas, Feuerwerkskörper und Sprengstoff.
    • Diskotheken, Bar, Eroscenter, Stundenhotels, o.ä.
    • Wäschereien und Reinigungen
    • Spielhallen und Spielsalons sind mit einem Zuschlag von 200% versicherbar
    • Bei Nutzungsänderungen im Bestand gilt obige Regelung entsprechend

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  • Wie erfolgt die Tarifierung? (KSH)

    • Die Tarifierung erfolgt nach der Prämienbedarfsanalyse entsprechend den Anforderungen aus den Zeichnungs- und Sanierungsrichtlinien  
    • Es gibt keine Tarifprämie
    • Es gilt das Einheitenmodell
    • WE (Wohneinheit): 1 Wohnung = 1 WE (unabhängig von der m² Größe der Wohnung)
    • GE (Gewerbeeinheit): je Betrieb und je angefangene 100 m² = 1 GE
    • GA (Garagen/Tiefgaragen) sind ohne Meldung beitragsfrei mitversichert 
    • EFH/RH/DHH je angefangene 100 m² = 1 WE, mindestens jedoch 2 WE Einliegerwohnungen / gewerbliche Anteile kommen gesondert hinzu

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  • Welche Voraussetzungen sind an das KSH Konzept geknüpft? (KSH)

    • Alle Gebäude müssen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland stehen
    • Alle Gebäude sind (überwiegend) ständig bewohnt/genutzt
    • Alle Gebäude müssen einen wohnwirtschaftlichen Anteil von mindesten 50% haben
    • Ferienwohnungen gelten als gewerbliche Nutzung
    • Gebäude mit einem Gewerbeanteil von über 50% sind versicherbar, wenn Nutzung als Büro- und Praxisräume (z. B. Reisebüros, Notare, Fahrschulen, Arzt- und Massagepraxen, Kosmetiksalons), öffentliche Verwaltungen, Kindergärten, Schulen, Feuerwehren, Apotheken, zahntechnische Labore, Parfümerien, Drogerien, Banken und Sparkassen 

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  • Weitere Informationen zum KSH-Rahmenvertrag (KSH)

    • Alle Gebäude in Elementarzone 1-3 (laut Zonierungsprogramm ZÜRS) sind versicherbar 
    • Alle Gebäude in Elementarzone 4 (laut Zonierungsprogramm ZÜRS) sind nur ohne Überschwemmung und Rückstau versicherbar
    • Erdbebenzonen werden nicht berücksichtigt
    • Denkmalgeschützte Gebäude sind - nach Prüfung - versicherbar
    • Erstellen von objektbezogenen Rechnungen möglich
    • Abbuchungen von den jeweiligen Hauskonten möglich
    • Es ist nur eine Zahlweise pro Rahmenvertrag möglich

     

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  • Wie erfolgt die Schadenbearbeitung? (KSH)

    • Die Schadenbearbeitung erfolgt auf Basis der Plattform InterSAM, eine kostenlose Internet-Plattform für das SchadenAbrechnungsManagement. Dieses ist nutzbar als light oder professional Version
    • Schnelle Schadenabwicklung und Schadenregulierung mit gleichzeitiger Reduzierung des Papieraufwandes
    • Bearbeitungstand der Schäden ist jederzeit sichtbar
    • Bei kleineren Schäden bis 2.500,– EUR kann die Reparatur sofort veranlasst werden. Es sind eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Schadenanzeige, Fotos des Schadens und ggf. der Stundennachweis einzureichen
    • Bei größere Schäden ab 2.501,– EUR empfehlen wir, sich mit den Kollegen der Schadenabteilung (hier-> www.intersam.de) zwecks Abstimmung der Schadenabwicklung in Verbindung zu setzen
    • Bei Schäden über 7.500, – EUR melden Sie bitte umgehend den eingetretenen Schaden an die Schadenabteilung

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  • Sind Gegenstände auf dem Campingplatz in der Außenversicherung mitversichert? (Hausrat)

    Ja, diese sind versichert, sofern sie sich nur vorübergehend dort befinden – bitte beachten Sie hier den maximalen Zeitraum von 3 Monaten im Standard-Schutz, 8 Monaten im Komfort-Schutz und 12 Monaten im Top-Schutz.

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  • Zählt ein Arbeitszimmer mit zum Versicherungsort? (Hausrat)

    Ja, wenn dieses ausschließlich über die Wohnung zu betreten ist.

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  • Sind Arbeitsgeräte im Arbeitszimmer mitversichert? (Hausrat)

    Versichert sind Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.

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  • Ist der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen und Anhängern ohne Nachtzeitklausel versichert? (Hausrat)

    Ja, im Komfort-Schutz ohne Nachtzeitklausel bis 1.000 EUR in verschlossenem Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers. Dachboxen gehören dazu. Im Top-Schutz bis 5.000 EUR mitversichert.

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  • Ist der Diebstahl aus Wasserfahrzeugen inkl. elektronischen Geräten versichert? (Hausrat)

    Ja, im Komfort-Schutz ohne Nachtzeitklausel bis 1.000 EUR aus verschlossenem Innenraum (Kajüte, Backkiste oder ähnliches) eines Wasserfahrzeugs, der durch mindestens ein Zylinderschloss verschlossen sein muss. Im Top-Schutz bis 5.000 EUR mitversichert.

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  • Ist der Diebstahl aus dem Krankenzimmer und Praxisräumen beim Arztbesuch mitversichert? (Hausrat)

    Ja, im Komfort-Schutz bis 1.000 EUR (Bargeld 300 EUR) und im Top-Schutz ohne gesonderte Entschädigungsgrenze (Wertsachen bis 3.000 EUR und Bargeld bis 300 EUR).

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  • Ist der Diebstahl von Kinderwagen mitversichert? (Hausrat)

    Ja, im Komfort-Schutz bis 1.500 EUR und im Top-Schutz bis zur Versicherungssumme.

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  • Deckt der Fahrraddiebstahl auch E-Scooter? (Hausrat)

    Ja, sofern keine Versicherungspflicht vorliegt.

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  • Sind Ferien- und Wochenendhäuser versicherbar? (Hausrat)

    Nein.

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  • Ist der Hausrat einer Einliegerwohnung im vom VN selbstbewohnten Objekt mitversichert? (Hausrat)

    Ja, im Top-Schutz bis 10.000 EUR, sofern der VN oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person hierfür die Gefahr trägt.

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  • Wo liegt die Höchstentschädigungsgrenze? (Hausrat)

    Die Höchstentschädigungsgrenze inklusive der versicherten Kosten beträgt pauschal 500.000 EUR. Wichtig hierbei ist die korrekte Angabe der Wohnfläche.

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  • Ist fremdes Eigentum mitversichert? (Hausrat)

    Dies gilt mitversichert, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des VN handelt.

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  • Welche Fristen sind im Falle einer Kündigung einzuhalten? (Hausrat)

    Es müssen keine Fristen gewahrt werden. Es besteht ein tägliches Kündigungsrecht.

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  • Sind Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen in Folge eines Versicherungsfalles mitversichert? (Hausrat)

    Ja, der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall im Standard- und Komfort-Schutz auf 25.000 EUR begrenzt. Im TOP-Schutz greift die Höchstentschädigungsgrenze.

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  • Sind Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen infolge eines Einbruchdiebstahls mitversichert? (Hausrat)

    Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Reparaturkosten für Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub entstanden sind.

    Die Entschädigung im Standard- und Komfort-Schutz hierfür ist je Versicherungsfall auf 20.000 EUR begrenzt. Im Top-Schutz greift die Höchstentschädigungsgrenze.

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  • Gehören Handelswaren und Musterkollektionen zum Hausrat? (Hausrat)

    Handelswaren und Musterkollektionen sind je Versicherungsfall bis zu einer Entschädigungsgrenze von 5.000 EUR (Komfort-Schutz) oder 15.000 EUR (Top-Schutz) mitversichert.

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  • Sind Schäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen mitversichert? (Hausrat)

    Ja, sofern die Räumungs- und Entschärfungsmaßnahmen vom Kampfmittelräumdienst bzw. im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von einem Munitionsfachkundigen durchgeführt und die sprengtechnisch gebotenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind.

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  • Müssen Musikinstrumente extra versichert werden? (Hausrat)

    Nein, Musikinstrumente können in der Versicherungssumme mitberücksichtigt werden. Diese sind aber nur versichert, sofern sie nicht über einen gesonderten Versicherungsvertrag abgesichert sind.

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  • Wie ist der Hausrat versichert? (Hausrat)

    Versichert ist der Hausrat zum Wiederbeschaffungspreis in gleicher Art und Güte (Neuwert).

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  • Ist der Hausrat in Nebengebäuden mitversichert? (Hausrat)

    Zur Wohnung gehören auch die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzten Gartenanteile und Räume in Nebengebäuden (einschließlich Garagen) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.

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  • Was ist Phishing? (Hausrat)

    Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten vom Versicherungsnehmer oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen verschaffen, wobei die Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis ausnutzen. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.

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  • Sind Pedelecs mitversichert? (Hausrat)

    Ja, Pedelecs mit einer elektromotorischen Tretunterstützung bis 25 km/h und einer maximalen Motor-Nenndauerleistung von 250 Watt, soweit eine etwaig vorhandene motorbetriebene Anfahr- oder Schiebehilfe technisch auf maximal 6 km/h beschränkt ist und soweit keine Versicherungspflicht besteht.

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  • Ist eine psychologische Erstbetreuung mitversichert? (Hausrat)

    Ja, im Top-Schutz kann diese nach einem Versicherungsfall durch Feuer oder Einbruch/Diebstahl in Anspruch genommen werden. Die Entschädigung ist im Top-Schutz auf 500 EUR begrenzt.

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  • Ist Raub mitversichert? (Hausrat)

    Raub ist auf Grund Erpressung über den Top-Schutz bis 2.000,00 Euro versichert.

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  • Wie ist eine Sportausrüstung mitversichert, die sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befindet? (Hausrat)

    Diese ist über die Außenversicherung bis 5.000 EUR im Komfort-Schutz und im Top-Schutz bis 10.000 EUR mitversichert. Gleiches gilt auch für die Freizeitausrüstung.

    Beispiel: Reitsattel und Golfausrüstung. Beides wird oftmals länger als 8 Monate ausgelagert.

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  • Welche Sicherungsvorschriften gelten für Außen-/Wohnungstüren? (Hausrat)

    Alle Außen-/Wohnungstüren müssen durch ein bündiges Zylinderschloss/Sicherheitsschloss mit von außen nicht abschraubbarem Türschild (Schutzbeschlag) gesichert sein.

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  • Ist Telefonmissbrauch nach Einbruchdiebstahl versichert? (Hausrat)

    Ja, bis 1.000 EUR (Standard- und Komfort-Schutz) und bis zur Höchstentschädigungsgrenze (Top-Schutz).

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  • Was versteht man unter Unterversicherungsverzicht? (Hausrat)

    Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die tatsächliche Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht.

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  • Wird eine Vorsorge gewährt? (Hausrat)

    Eine Vorsorge wird durch die Haftung des Versicherers gewährt. Durch den vereinbarten Unterversicherungsverzicht passt der Versicherer den Versicherungswert entsprechend der Preisentwicklung an und stellt bis zur Höchstentschädigung Versicherungsschutz zur Verfügung.

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  • Kann die Wertsachengrenze erhöht werden? (Hausrat)

    Eine Erhöhung der Wertsachengrenze ist leider nicht möglich.

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  • Sind WGs versicherbar? (Hausrat)

    Kein Versicherungsschutz besteht in Wohngemeinschaften (WG) oder Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG).

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  • Ist ein Zweitwohnsitz des VN mitversichert? (Hausrat)

    Ja, sofern der Zweitwohnsitz beruflich bedingt genutzt wird und sich innerhalb Deutschlands befindet. Die Versicherungssumme im Komfort-Schutz beträgt 5.000 EUR (SB 1.000 EUR für Wertsachen) und im Top-Schutz 20.000 EUR (für Wertsachen 2.500 EUR).

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  • Wie entstehen Anwaltskosten? (Rechtsschutz)

    Anwaltskosten sind eine Kombination aus Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts. Die Höhe ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Streitwertes.

     

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  • Wird der Vertrag bei Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt? (Rechtsschutz)

    Ja, in beiden Tarifen wird der Vertrag beitragsfrei gestellt. Der Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen. Hier müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, die in den Vertragsgrundlagen unter §10b (ARB 2019) aufgeführt sind.

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  • Was verstehen Sie unter Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz bzw. für wen ist das wichtig? (Rechtsschutz)

    Rechtsschutz besteht für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinarrecht oder das Standesrecht. Dieses betrifft insbesondere Berufsgruppen, wie Beamte, Richter, Notare oder Bundeswehrangehörige. Ihnen kann ein Dienstvergehen (schuldhafte Verletzung der typischen mit dem Beamtenstatus verbundenen Pflichten

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  • Sind die Eltern / Großeltern des VN mitversichert? (Rechtsschutz)

    Ja, die im Haushalt des VN lebenden Eltern und Großeltern sind mitversichert, sofern keine eigene Erwerbstätigkeit vorliegt.

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  • Sind die in einer Pflegeeinrichtung lebenden Eltern / Großeltern des VN mitversichert? (Rechtsschutz)

    Im Komfortschutz gilt dies nicht mitversichert. Sofern der Topschutz abgeschlossen wurde, greift hier Versicherungsschutz.

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  • Sind Schäden im Familien- und Erbrecht auch außergerichtlich mitversichert? (Rechtsschutz)

    Ja. Im Komfortschutz bis 500 EUR (ohne SB) und im Topschutz bis 1.000 EUR (ohne SB) begrenzt. Hier haben wir die Besonderheit, dass eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit mitversichert ist (z.B. Aufsetzen eines Schreibens) §2 k) bb).

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  • Was versteht man unter Internet-Rechtschutz? (Rechtsschutz)

    Hier gilt der Versicherungsschutz auch für die im Internet geschlossenen Verträge. Auch zählt hier die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Cyber-Mobbing, sowie die anwaltliche Beratung bei einer Abmahnung wegen eines behaupteten Urheberrechtsverstoßes.

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  • Gilt Vertrags- und Sachenrecht bei spekulativen Kapitalanlagen (LV, Riester usw.) als mitversichert? (Rechtsschutz)

    Im Topschutz sind Anlagebeträge bis 10.000 EUR je Anlage versichert. Im Topschutz ist die Onlinerechtsberatung zu Kapitalanlagestreitigkeiten mitversichert. Der Komfortschutz deckt dies nicht ab.

     

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  • Bis zu welchem Alter sind die Kinder des Versicherungsnehmers mitversichert? (Rechtsschutz)

    Eine Altersbegrenzung gibt es hier nicht. Volljährige Kinder sind mitversichert solange sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen oder nicht ehelichen Lebenspartnerschaft leben, bis zur Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt.

     

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  • Was ist das Mediationsverfahren? (Rechtsschutz)

    Es werden objektive Mediatoren (d.h. Vermittler in einem Kommunikationsprozess) herangezogen, die versuchen außergerichtlich eine Einigung zu erreichen. Der Mediator spricht keine Empfehlungen aus oder entscheidet etwas; er ist nur Vermittler in dem Konflikt. Im Komfortschutz greift eine max. Höhe des Mediationsverfahren von 2.000 EUR p. Fall / 4.000 EUR max. p.a. Ausnahme Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht bis zu 1.000 EUR p. Fall.

    Der Topschutz bietet eine höhere Versicherungssumme von 3.000 EUR p. Fall / 6.000 EUR max. p.a. Ausnahme Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht bis zu 1.500 EUR p. Fall.

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  • Ist eine Onlinerechtsberatung eingeschlossen? (Rechtsschutz)

    Ja. In beiden Tarifen ist die Onlinerechtsberatung für versicherte Rechtsangelegenheiten mitversichert. Im Topschutz ist zusätzlich die Onlinerechtsberatung zu Kapitalanlagestreitigkeiten mitversichert.

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  • Gilt die Pflegegradbemessung für Eltern des VN und Ehegatten als mitversichert? (Rechtsschutz)

    Im Topschutz umfasst der Versicherungsschutz auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Pflegegrad-Ermittlung nach § 15 Sozialgesetzbuch XI für nicht bereits gemäß § 26 Absatz 2 c) mitversicherte Eltern des Versicherungsnehmers und / oder des mitversicherten Ehe- bzw. nicht-ehelichen Lebenspartners. Dieser Versicherungsschutz kann innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten insgesamt nur für einen Rechtsschutzfall in Anspruch genommen werden; dabei werden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 € übernommen, wobei der Abzug einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung entfällt.

    Im Komfortschutz gilt kein Versicherungsschutz.

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  • Was verstehen Sie unter Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz bzw. für wen ist das wichtig? (Rechtsschutz)

    Rechtsschutz besteht für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinarrecht oder das Standesrecht. Dieses betrifft insbesondere Berufsgruppen, wie Beamte, Richter, Notare oder Bundeswehrangehörige. Ihnen kann ein Dienstvergehen (schuldhafte Verletzung der typischen mit dem Beamtenstatus verbundenen Pflichten) zum Vorwurf gemacht werden – beispielsweise die Verletzung der Schweigepflicht.

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  • Sind selbstständige und nebenberufliche Tätigkeiten mitversichert? (Rechtsschutz)

    Die nebenberufliche Tätigkeit ist bis 17.500 EUR im Topschutz mit abgesichert. Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist in beiden Tarifen abgesichert. Einschränkungen hierzu siehe Ziffer 2.3 (ARB 2019) in den Vertragsgrundlagen. Die selbstständige Tätigkeit ist nicht mitversichert.

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  • Können Selbstbehalte in den Vertrag eingeschlossen werden? (Rechtsschutz)

    Ja. Wird eine Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall vereinbart, kommt sie bei mehreren Rechtsschutzfällen aufgrund eines einzigen Ereignisses nur einmal zur Anwendung (wenn z. B. bei einem Verkehrsunfall gegen den Versicherungsnehmer ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wird und er gleichzeitig Schadenersatzansprüche geltend macht).

    Eine an sich vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt

        bei der telefonischen Rechtsberatung und der Online-Rechtsberatung
        bei der Konfliktlösung im Wege der Mediation
        beim Arbeits-Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen und im Insolvenzfall des Arbeitgebers
        beim Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
        beim Rechtsschutz für Betreuungsanordnungen
        bei Erledigung der Rechtsangelegenheit mit der Erstberatung
        beim Rechtsschutz für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament
        beim Internet-Rechtsschutz wegen Abmahnungen aufgrund behaupteter Urheberrechtsverstöße
        bei im Ausland eingetretenen Rechtsschutzfällen, soweit Gebühren bei einem ausländischen Rechtsanwalt anfallen.

    Beim Topschutz entfällt die Selbstbeteiligung nach Ablauf von fünf schadenfreien Jahren für den ersten danach gemeldeten Rechtsschutzfall, für den der Versicherer eintrittspflichtig ist, einmalig.

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  • Sind die Studienplatzvergabeverfahren eingeschlossen? (Rechtsschutz)

    Nein, diese sind seit dem 15.12.2009 nicht mehr über unsere Deckungskonzepte eingeschlossen.

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  • Ist eine telefonische Rechtsberatung eingeschlossen? (Rechtsschutz)

    Ja. In beiden Tarifen ist diese für versicherte und nicht versicherte Rechtsangelegenheiten eingeschlossen.

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  • Wie hoch ist die Deckungssumme? (Rechtsschutz)

    Die Deckungssumme je Rechtsschutzfall ist in beiden Tarifausprägungen unbegrenzt versichert. Im Bereich Strafkaution greift im Komfortschutz max. 200.000 EUR und im Topschutz 300.000 EUR. Außerhalb des Geltungsbereiches ist die max. Deckungssumme im Komfortschutz auf 300.000 EUR und im Topschutz auf 500.000 EUR (Abrechnung nach deutschem Gebührenrecht) begrenzt.

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  • Welcher Zeitraum gilt hier als versichert? (Rechtsschutz)

    Im Komfortschutz und im Topschutz gilt ein unbegrenzter Zeitraum versichert. Dieser unbegrenzte Zeitraum gilt auch für Reisen. Für berufliche Belange gilt im Komfortschutz ein Zeitraum von 12 Monaten versichert. Im Topschutz ist dieser auf 24 Monate erweitert.

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  • Welche Wartezeiten gibt es nach Abschluss eines Vertrages? (Rechtsschutz)

    Generell haben wir eine Wartezeit von 3 Monaten. Es gibt jedoch Ausnahmen:

    Keine Wartezeit gilt beim Schadenersatz-, Disziplinar-, Standes-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht- sowie Opfer-Rechtsschutz.

    3 Monate Wartezeit greift beim Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, allgemeinen Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtschutz vor Gerichten (nicht in Steuer-Bußgeldverfahren), Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz.

    6 Monate Wartezeit gelten für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamentserstellung.

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  • Welches Eintrittsalter kann versichert werden? (Unfallversicherung)

    Das Höchsteintrittsalter beträgt 70 Jahre. Bei der Unfallrente beträgt das Höchsteintrittsalter 65 Jahre.

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  • Sind Unfälle durch Bewusstseinstörungen mitversichert? (Unfallversicherung)

    Ja. Im Standard-Schutz durch die Einnahme von ärztlich verschriebenen Medikamenten und durch Alkohol (Lenken Kfz nur bis 1,3‰) versichert. Im Komfort-Schutz erweitert sich dies um die Unfälle nach einem Schlaganfall und im Top-Schutz kommen dann Unfälle durch epileptische Anfälle, sonstige Krampfanfälle, Herz-und Kreislaufstörungen, Schwindel, Ohnmacht, Übermüdung und Erschrecken hinzu. Lenken eines KFZ ist hier mit einer Blutalkoholkonzentration bis 1,5‰ versichert.

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  • Sind Vertrags-, Berufs- oder Lizenzsportler versicherbar? (Unfallversicherung)

    : Nein.

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  • Sind am Luft- und Seeverkehr beteiligte Berufsgruppen versicherbar? (Unfallversicherung)

    Nein.

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  • Sind Unfälle durch die unfreiwillige Einnahme von Drogen/ K.O. Tropfen mitversichert? (Unfallversicherung)

    Ja. Dies ist ab dem Komfort-Schutz mitversichert.

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  • Was versteht man unter Eigenbewegung? (Unfallversicherung)

    Diesen Einschluss gibt es im Top-Schutz. Sie ist als Erweiterung zu der üblichen "erhöhten Kraftanstrengung" zu sehen. Es gelten auch durch Eigenbewegungen verursachte Schädigungen an Gliedmaßen, Sehnen, Bänder, Kapseln, Muskeln oder Wirbelsäule als Unfall. Diese Erweiterung gilt jedoch nicht für Schädigungen der Bandscheibe.

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  • In welchem Umfang ist die erhöhte Kraftanstrengung eingeschlossen? (Unfallversicherung)

    Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule

        > ein Gelenk verrenkt wird oder
        > Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

    Im Top-Schutz fällt auch unter den Versicherungsschutz eine durch einfache Kraftanstrengungen des Versicherten hervorgerufene sonstige Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule sowie Bauch- und Unterleibsbrüche.

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  • Sind Hobbies im Bereich des Extremsportes mitversichert? (Unfallversicherung)

    Ja, sofern es sich tatsächlich um ein reines Hobby handelt.

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  • Was versteht man unter Familienvorsorge? (Unfallversicherung)

    Für den Fall der Eheschließung oder der Geburt/ Adoption eines Kindes während der Laufzeit des Vertrages gilt Folgendes:

    Beitragsfrei mitversichert sind je Person

        der Ehepartner ab Tag der Eheschließung,
        das Kind ab der Vollendung der Geburt/ ab dem Tag der Adoption

    Der kostenlose Versicherungsschutz gilt für die Dauer eines Jahres bis zur Versicherungssumme der jeweils höchstversicherten Person für den Invaliditätsfall, max. 40.000 EUR (Komfort-Schutz); max. 80.000 EUR (Top-Schutz); ohne Berücksichtigung einer gegebenenfalls vereinbarten Progressionsstaffel.

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  • Ist unerlaubte Herstellung und unerlaubter Gebrauch von Feuerwerkskörpern durch Kinder versichert? (Unfallversicherung)

    Unfälle durch Herstellung und Gebrauch von Feuerwerkskörpern sind bis zum Alter von 18 Jahren (Kinder) mitversichert.

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  • Ist das Fahren von Land- oder Wasserfahrzeugen mitversichert? (Unfallversicherung)

    Ja, aber nur durch Kinder bis 18 Jahren

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  • Was ist der First-Aid Baustein? (Unfallversicherung)

    Übernahme der Krankenhauskosten bei Inanspruchnahme Ein- oder Zweibettzimmer; Chefarztbehandlung bis 50.000 EUR im Inland und 500.000 EUR im Ausland.

    Der First-Aid Baustein ist nur im Top-Schutz abgesichert.

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  • Welche Fristen sind zu beachten? (Unfallversicherung)

    Ärztliche Feststellung der Invalidität: Im Top-Schutz 24 Monate; im Komfort-Schutz 18 Monate.
    Geltendmachung der Invalidität: Top-Schutz 36 Monate; im Komfort-Schutz 21 Monate

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  • Werden die GDV-Standards erfüllt? (Unfallversicherung)

    Ja

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  • Sind Unfälle durch Herzinfarkt/Schlaganfall mitversichert und mit welcher Definition? (Unfallversicherung)

    Herzinfarkt und Schlaganfall sind ausgeschlossen! Mitversichert ist jedoch der unfallbedingte Herzinfarkt, und/oder der unfallbedingte Schlaganfall sowie Unfälle in Folge eines Herzinfarktes und/oder Schlaganfalles.

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  • Wird die Invaliditätsleistung ab dem 65. Lebensjahr in Rentenform ausgezahlt? (Unfallversicherung)

    Nein. Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.

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  • Sind Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengung abgesichert? (Unfallversicherung)

    Ja, ab dem Komfort-Schutz sind diese mitversichert.

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  • Wird ein Komageld gezahlt? (Unfallversicherung)

    Ja, fällt die versicherte Person unfallbedingt in ein Koma oder wird nach einem Unfall in ein künstliche Koma versetzt, werden im Komfort-Schutz 15 EUR/Tag und im Topschutz 30 EUR/Tag gezahlt.

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  • Sind Schäden am Meniskus versichert? (Unfallversicherung)

    Ab dem Komfort-Schutz sind Meniskusschäden durch erhöhte Kraftanstrengung mitversichert. Im Top-Schutz ist auch der Schaden durch die Eigenbewegung abgesichert.

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  • Sind Nahrungsmittelvergiftungen mitversichert? (Unfallversicherung)

    Ja, allerdings sind Alkoholvergiftungen ausgeschlossen.

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  • Ab wann sind Organtransplantationen mitversichert? (Unfallversicherung)

    Unfallbedingte Organtransplantationen sind im Top-Schutz bis 10.000 EUR mitversichert.

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  • Welche Kosten werden bei der psychologischen Soforthilfe erstattet und wer definiert, dass Leistung fällig wird? (Unfallversicherung)

     Benötigt die versicherte Person nach einem Überfall bzw. Geiselname, dessen Opfer sie geworden ist, aufgrund ärztlicher Anordnung psychologische Soforthilfe, werden die Kosten im Top-Schutz für die ersten 10 Sitzungen ersetzt.

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  • Sind schwer pflegebedürftige Personen versicherbar? (Unfallversicherung)

    Nein.

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  • Wird ein Schmerzensgeld gezahlt? (Unfallversicherung)

    Im Top-Schutz wird ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR für unfallbedingte
    Knochenbrüche und Bänderrisse gezahlt

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  • Was sind tauchtypische Gesundheitsschädigungen? (Unfallversicherung)

    z.B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung. Mitversichert sind die Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach Tauchunfällen. Im Komfort-Schutz bis 10.000 EUR und im Top-Schutz bis 30.000 EUR.

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  • Gibt es altersbedingte Tarifumstellungen bzw. Prämienerhöhungen? (Unfallversicherung)

    Nein, allerdings entfallen ab dem 75. Lebensjahr vereinbarte Progressionen.

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  • Wann wird die Leistung für Zahnersatz fällig? (Unfallversicherung)

    Der Versicherer zahlt nach dem Unfall die notwendigen Kosten für den Zahnersatz für alle Zähne (auch für „falsche“ Zähne) im Komfort-Schutz bis 10.000 EUR und im Top-Schutz bis 20.000 EUR.

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  • Wann wird die Leistung für die Reparatur der Zahnspange von Kindern (bis max. 18 Jahre) fällig? (Unfallversicherung)

    Der Versicherer zahlt nach einem Unfall die notwendigen Kosten für die Reparatur der Zahnspange bis 1.000 EUR

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  • Was passiert bei Arbeitslosigkeit des VN? Kann er den Vertrag beitragsfrei stellen? (Privathaftpflicht)

    Ja, Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zwei Jahren gibt es in allen drei Tarifvarianten. (Bitte genaue Voraussetzungen in den Bedingungen beachten).

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  • Sind Au Pair eingeschlossen? (Privathaftpflicht)

    Ja, Au Pair und Austauschschüler sind mitversichert.

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  • Gilt der Versicherungsschutz im Ausland gleichermaßen? (Privathaftpflicht)

    Ja. Die Dauer eines Auslandsaufenthaltes außerhalb Europas ist im Standard-Schutz auf 2 Jahre begrenzt, im Komfort-Schutz auf 5 Jahre und im Top-Schutz mit einer unbegrenzten Dauer abgesichert.

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  • Ist die Bauherrenhaftpflicht mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Als Bauherr mit einer Bausumme von bis zu 500.000 EUR (Top-Schutz) ist das private Bauvorhaben in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Liegt die Bausumme über diesem Betrag, sollte eine eigenständige Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

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  • Inwiefern sind geistig und körperlich behinderte Kinder berücksichtigt? (Privathaftpflicht)

    Geistig und körperlich behinderte Kinder sind auch eingeschlossen, sofern diese volljährig sind.

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  • Sind Ansprüche gegen deliktunfähige Kinder eingeschlossen? (Privathaftpflicht)

    Ja, im Top-Schutz ist dies bis zu 20 Mio. EUR versichert.

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  • Wie hoch ist die pauschale Deckungssumme? (Privathaftpflicht)

    Im Top-Schutz beträgt die Deckungssumme 50 Mio. EUR.

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  • Kann der VN auch bei der DOMCURA AG eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen? (Privathaftpflicht)

    Ja, diese Erweiterung ist möglich und kann im Antrag entsprechend gekennzeichnet werden.

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  • Ist die ehrenamtliche Tätigkeit der versicherten Person mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Mitversichert ist die aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen, nicht hoheitlichen, ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements (z. B. in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien uvm).

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  • Sind die Eltern des VN mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Die im Haushalt lebenden Eltern, Schwiegereltern und Großeltern sind im Top-Schutz mitversichert. Dies gilt auch, wenn sie im Pflegeheim leben.

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  • Sind Schäden durch E-Scooter mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Ja, sofern die Höchstgeschwindigkeit nicht schneller als 6 km/h beträgt, keine Versicherungspflicht besteht und man sich ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen bewegt.

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  • Sind E-Bikes mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Ja, E-Bikes bzw. Pedelecs mit einer elektromotorischen Tretunterstützung bis 25 km/h und einer maximalen Motor-Nenndauerleistung von 250 Watt, soweit eine etwaig vorhandene motorbetriebene Anfahr- oder Schiebehilfe technisch auf maximal 6km/h beschränkt ist und soweit keine Versicherungspflicht besteht, sind mitversichert.

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  • Sind die eigenen Ferienhäuser des VN eingeschlossen? (Privathaftpflicht)

    Ja, ein Wochenend- / Ferienhaus ist automatisch eingeschlossen. Dies gilt auch für festinstallierte Wohnwagen.

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  • Was verstehen Sie unter Forderungsausfalldeckung? (Privathaftpflicht)

    Wird der VN von einer Person ohne PHV geschädigt, und kann der Schädiger den Schaden nicht begleichen, trägt die eigene PHV den Schaden. Die Höchstentschädigung ist die Deckungssumme (Hinweis auf Schadenersatzrechtsschutz).

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  • Sind Gefälligkeitshandlungen eingeschlossen? (Privathaftpflicht)

    Ja, im Top-Schutz bis 50 Mio. EUR.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Sind geliehene oder gemietete Sachen mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Ja, Beschädigungen sonstiger fremder beweglicher Sachen und medizinischer Geräte sind im Top-Schutz bis 50.000 EUR mitversichert, sofern diese zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden (Ausschluss aller Fahrzeuge). Hier greift eine Selbstbeteiligung von 150 EUR.

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  • Es gibt den Einschluss eines im Inland gelegenen unbebauten Grundstücks bis max. 1.500m² - darf es nur ein Grundstück sein? (Privathaftpflicht)

    Nein, es können auch mehrere privat genutzte Grundstücke sein. Zusammengelegt mit max. 1.500 m² im Top-Schutz.

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  • Ist der Heizöltank eingeschlossen? (Privathaftpflicht)

    Ja, im Top-Schutz ohne Volumenbegrenzung.

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  • Ist die Innovationsklausel eingeschlossen? (Privathaftpflicht)

    Ja

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  • Ist die Jagdhaftpflicht eingeschlossen? (Privathaftpflicht)

    Nein. Es handelt sich dabei um eine Pflichtversicherung die eigenständig bestehen muss.

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  • Was meinen Sie mit Kleingebinde? (Privathaftpflicht)

     Unter Kleingebinde versteht man Farben, Lacke, Reinigungsmittel usw. Diese sind mit 100l/kg bis max. 1.000 l/kg eingeschlossen.

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  • Was bedeutet die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung? (Privathaftpflicht)

    Die Deckung versichert bereits vor Vertragsbeginn die Summen- und Leistungslücken zwischen dem Vorvertrag und dem Vertrag bei der DOMCURA.

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  • Welche Kfz sind mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Es sind alle Kfz versichert, die eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten. Als Beispiel: Krankenfahrstühle, Go-Karts, Kinderfahrzeuge etc. Zudem sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h mitversichert.

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  • Gibt es die Möglichkeit, eine Lehrer- und Erzieherhaftpflichtversicherung einzuschließen? (Privathaftpflicht)

    Ja. Bitte vermerken Sie diesen Einschluss entsprechend im Antrag.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Sind Mietsachschäden eingeschlossen? (Privathaftpflicht)

    Ja. Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten und geleasten Gebäuden und Grundstücken sowie beweglichen Einrichtungsgegenständen sind im Top-Schutz bis 50 Mio. EUR mitversichert.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Sind Modellflugzeuge mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Ja, im Top-Schutz greift dieser Schutz bis 5 kg, auch wenn diese der Versicherungspflicht unterliegen. 

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  • Ist die Mallorca Deckung mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Ja, über den Top-Schutz.

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  • Wie lange gilt die Nachhaftung bei der Dienst- oder Lehrerhaftpflicht? (Privathaftpflicht)

    Nachhaftung bis zu 5 Jahre.

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  • Ist die nebenberufliche Tätigkeit mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Ja, im Top-Schutz sind selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten bis zu 12.000 EUR.

    Gesamtumsatz beim

    • Erteilen von Nachhilfeunterricht
    • Vertrieb von Kosmetik, Kerzen, Schmuck, Dessous, Geschirr, Kochgeräte
    • Erteilung von Fitnesskursen
    • Mitwirkung an Karnevalsveranstaltungen
    • Erteilung von Musikunterricht
    • einen sogenannten Flohmarkt- oder Basarverkauf

    Immer unter der Voraussetzung, dass keine Angestellten beschäftigt werden! 

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  • Haben Polizeibeamte bei der DOMCURA AG einen besonderen Versicherungsschutz? (Privathaftpflicht)

    Ja, bei dem Einschluss der Diensthaftpflichtversicherung ist beispielsweise der erlaubte Besitz, Tragen und Benutzen von Waffen ausschließlich zu Dienstzwecken und Dienstübungen eingeschlossen. Auch das Halten oder Hüten von Tieren im Auftrag der Dienstherren ist eingeschlossen.

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  • Welcher Personenkreis kann keine Dienst- oder Lehrerhaftpflichtversicherung abschließen? (Privathaftpflicht)

    Jäger, Gutachter, Tierärzte oder Angehörige eines Pflegeberufes (z.B. Krankenschwestern, Krankenpfleger etc.)

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Ist Schlüsselverlust mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Abhandenkommen von fremden, zu privaten Zwecken überlassenen Schlüsseln (inkl. Erweiterung auf Schlüsselschäden für berufliche / gewerbliche / dienstliche Schlüssel und Codekarten (auch General- und Hauptschlüssel) für fremde Räumlichkeiten und fremde Möbel- und Tresorschlüssel ist bis zu 50 Mio. EUR mitversichert.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Ist der Betrieb einer Solaranlage eingeschlossen? (Privathaftpflicht)

    Ja. Mit einer unbegrenzten Leistung Energieversorgung und/oder zur Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens unter der Voraussetzung, dass hiermit keine Lieferverpflichtung des VN gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen oder sonstigen Abnehmern verbunden ist.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Was verstehen Sie unter der Spezialschadenersatzrechtsschutzversicherung? (Privathaftpflicht)

    Die Spezialschadenersatzrechtsschutzversicherung übernimmt im Rahmen der Leistungsbeschreibung die Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, während die Forderungsausfalldeckung dann die Höhe der Schadenersatzansprüche übernimmt.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Ist die Tätigkeit als Tagesmutter/Tageseltern/Tagesvater/Babysitter eingeschlossen? (Privathaftpflicht)

    Ja, im Top-Schutz ohne Begrenzung der Anzahl der Kinder.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Ist das Hüten fremder Tiere mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Das nicht gewerbsmäßige Hüten fremder Hunde oder Pferde ist mitversichert.

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  • Welche Tiere sind mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere und Bienen. Darüber hinaus kann ein Assistenzhund mitversichert sein.

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  • Was passiert nach Tod des VN mit den Angehörigen? (Privathaftpflicht)

    Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin fort. Wird die nächste Prämienrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.

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  • Sind Umbaumaßnahmen an der selbstgenutzten Immobilie mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Ja, bis 500.000 EUR im Top-Schutz.

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  • Wie lange sind volljährige Kinder eingeschlossen? (Privathaftpflicht)

    Während:

    • der Schul- oder sich daran unmittelbar anschließenden Berufserstausbildung
    • der Wartezeit von max. 1 Jahr bis zur Erstausbildung, auch wenn in der Zwischenzeit einer Aushilfstätigkeit nachgegangen wird
    • des zweiten Berufsausbildung, wenn zwischen der ersten und zweiten Berufsausbildung weder einer Berufstätigkeit nachgegangen wurde, noch eine Beschäftigung als Zeit- oder Berufssoldat
    • der Ableistung von Grundwehr- oder Zivildienst, sowie FSJ nach der Schule sowie vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung
    • volljährige, unverheiratet nach Schul- oder Berufsausbildung bei Arbeitslosigkeit bis 35 Lebensjahr

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  • Was bedeutet Vorsorgeversicherung? (Privathaftpflicht)

    Schafft sich beispielsweise ein VN einen Hund an, ist dieser sofort mitversichert. Der Versicherungsnehmer ist aber verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.

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  • Ein VN möchte sich im Urlaub ein Wassersportfahrzeug leihen. Ist die Nutzung des Bootes eingeschlossen? (Privathaftpflicht)

    Ja, fremde Wassersportfahrzeuge, soweit Versicherungsschutz über die Haftpflicht des Halters nicht besteht, sind bei der DOMCURA AG eingeschlossen. Der evtl. Schaden am Fahrzeug ist nicht versichert.

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  • Ist ein vermietetes Ferienhaus mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Ja, im Top-Schutz innerhalb Europas.

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  • Ist eine vermietete Wohnung mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Ja, im Top-Schutz innerhalb Europas.

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  • Ist ein vermietetes Einfamilienhaus mitversichert? (Privathaftpflicht)

    Nein.

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  • Inwieweit ist die Zimmervermietung im Eigenheim versichert? (Privathaftpflicht)

    Max. 8 Betten, keine gewerbsmäßige Fremdenpension und kein Personal zur Bedienung von Gästen.

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  • Welche Hunderassen sind nicht versicherbar? (Tierhalterhaftpflicht)

    Folgende Rassen sowie alle Kreuzungen mit den genannten Rassen sind nicht versicherbar: Alano, American Bulldog, American Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeauxdogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Chinesischer Kampfhund, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pitbull-Terrier, Römischer Kampfhund, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu

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  • Sind Jagdhunde mitversichert? (Tierhalterhaftpflicht)

    : Ja, sofern nicht über eine Jagdhaftpflichtversicherung bereits Versicherungsschutz besteht

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  • Besteht Versicherungsschutz für Therapiehunde? (Tierhalterhaftpflicht)

    Nein, da hier eine gewerbliche Nutzung vorliegt.

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  • Sind Reitbeteiligungen mitversichert? (Tierhalterhaftpflicht)

    Ja.

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  • Ist das Fremdreiterrisiko mitversichert? (Tierhalterhaftpflicht)

    Ja, sofern der Verleih unentgeltlich erfolgt.

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  • Sind Kutschfahrten mitversichert? (Tierhalterhaftpflicht)

    Ja, sofern diese privat und unentgeltlich erfolgen.

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  • Ist die Teilnahme an Hunde- und Pferderennen mitversichert? (Tierhalterhaftpflicht)

    Ja, sofern diese privat erfolgen.

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  • Ist die Teilnahme an Hunde- und Pferderennen mitversichert? (Tierhalterhaftpflicht)

    Ja, sofern diese privat erfolgen.

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  • Welche Tierarten sind versicherbar? (Tierhalterhaftpflicht)

    Hunde, Reit- und Zugtiere (Esel, Ponys, Pferde, Maultiere etc.).

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  • Ist eine gewerbliche Nutzung mitversichert? (Tierhalterhaftpflicht)

    Gewerbliche oder betriebliche Verwendung der Tiere ist nur in Verbindung mit dem Betriebsrisiko versicherbar.

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