D&O - Directors-and-Officers-Versicherung
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmenslenker und leitende AngestellteDie D&O-Versicherung ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Es handelt sich dabei um eine Versicherung zugunsten Dritter, die der Art nach zu den Berufshaftpflichtversicherungen gezählt wird.
Die Haftungslage Ihrer Kunden
Die Organe juristischer Personen, also die Vorstände oder Geschäftsführer, haben bei der Führung der Geschäfte die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns zu beachten. Verstoßen sie hiergegen schuldhaft, haften sie:
- Unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen
- Schon bei leichtester Fahrlässigkeit
- Ggfs. auch für die Fehler eines anderen Ressortleiters oder einfachen Angestellten
- Gegenüber dem eigenen Unternehmen oder Dritten
Einige Highlights:
- klares, verständliches Bedingungswerk
- weiter Kreis der versicherten Personen: Alle derzeitigen, ehemaligen und zukünftigen Organe, leitende Angestellte
- sehr eng gefasster Vorsatzausschluss (nur direkter Vorsatz)
- Deckungserweiterungen: Gutachterkosten vor einer Inanspruchnahme, PR-Kosten, Manager-Strafrechtsschutz
- Beratung durch kompetentes Team von Spezialisten, kurze Wege auch im Schadenfall
Sie haben Fragen zu unseren VSH-Konzepten? Hier erreichen Sie die richtigen Ansprechpartner:
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Fax: +49 40 507960-668
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