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FAQ - Fragen und Antworten Rechtsschutzversicherung | DOMCURA

Fragen & Antworten

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  • Wie entstehen Anwaltskosten? (Rechtsschutz)

    Anwaltskosten sind eine Kombination aus Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts. Die Höhe ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Streitwertes.

     

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  • Wird der Vertrag bei Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt? (Rechtsschutz)

    Ja, in beiden Tarifen wird der Vertrag beitragsfrei gestellt. Der Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen. Hier müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, die in den Vertragsgrundlagen unter §10b (ARB 2019) aufgeführt sind.

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  • Was verstehen Sie unter Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz bzw. für wen ist das wichtig? (Rechtsschutz)

    Rechtsschutz besteht für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinarrecht oder das Standesrecht. Dieses betrifft insbesondere Berufsgruppen, wie Beamte, Richter, Notare oder Bundeswehrangehörige. Ihnen kann ein Dienstvergehen (schuldhafte Verletzung der typischen mit dem Beamtenstatus verbundenen Pflichten

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  • Sind die Eltern / Großeltern des VN mitversichert? (Rechtsschutz)

    Ja, die im Haushalt des VN lebenden Eltern und Großeltern sind mitversichert, sofern keine eigene Erwerbstätigkeit vorliegt.

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  • Sind die in einer Pflegeeinrichtung lebenden Eltern / Großeltern des VN mitversichert? (Rechtsschutz)

    Im Komfortschutz gilt dies nicht mitversichert. Sofern der Topschutz abgeschlossen wurde, greift hier Versicherungsschutz.

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  • Sind Schäden im Familien- und Erbrecht auch außergerichtlich mitversichert? (Rechtsschutz)

    Ja. Im Komfortschutz bis 500 EUR (ohne SB) und im Topschutz bis 1.000 EUR (ohne SB) begrenzt. Hier haben wir die Besonderheit, dass eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit mitversichert ist (z.B. Aufsetzen eines Schreibens) §2 k) bb).

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  • Was versteht man unter Internet-Rechtschutz? (Rechtsschutz)

    Hier gilt der Versicherungsschutz auch für die im Internet geschlossenen Verträge. Auch zählt hier die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Cyber-Mobbing, sowie die anwaltliche Beratung bei einer Abmahnung wegen eines behaupteten Urheberrechtsverstoßes.

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  • Gilt Vertrags- und Sachenrecht bei spekulativen Kapitalanlagen (LV, Riester usw.) als mitversichert? (Rechtsschutz)

    Im Topschutz sind Anlagebeträge bis 10.000 EUR je Anlage versichert. Im Topschutz ist die Onlinerechtsberatung zu Kapitalanlagestreitigkeiten mitversichert. Der Komfortschutz deckt dies nicht ab.

     

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  • Bis zu welchem Alter sind die Kinder des Versicherungsnehmers mitversichert? (Rechtsschutz)

    Eine Altersbegrenzung gibt es hier nicht. Volljährige Kinder sind mitversichert solange sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen oder nicht ehelichen Lebenspartnerschaft leben, bis zur Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt.

     

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  • Was ist das Mediationsverfahren? (Rechtsschutz)

    Es werden objektive Mediatoren (d.h. Vermittler in einem Kommunikationsprozess) herangezogen, die versuchen außergerichtlich eine Einigung zu erreichen. Der Mediator spricht keine Empfehlungen aus oder entscheidet etwas; er ist nur Vermittler in dem Konflikt. Im Komfortschutz greift eine max. Höhe des Mediationsverfahren von 2.000 EUR p. Fall / 4.000 EUR max. p.a. Ausnahme Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht bis zu 1.000 EUR p. Fall.

    Der Topschutz bietet eine höhere Versicherungssumme von 3.000 EUR p. Fall / 6.000 EUR max. p.a. Ausnahme Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht bis zu 1.500 EUR p. Fall.

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  • Ist eine Onlinerechtsberatung eingeschlossen? (Rechtsschutz)

    Ja. In beiden Tarifen ist die Onlinerechtsberatung für versicherte Rechtsangelegenheiten mitversichert. Im Topschutz ist zusätzlich die Onlinerechtsberatung zu Kapitalanlagestreitigkeiten mitversichert.

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  • Gilt die Pflegegradbemessung für Eltern des VN und Ehegatten als mitversichert? (Rechtsschutz)

    Im Topschutz umfasst der Versicherungsschutz auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Pflegegrad-Ermittlung nach § 15 Sozialgesetzbuch XI für nicht bereits gemäß § 26 Absatz 2 c) mitversicherte Eltern des Versicherungsnehmers und / oder des mitversicherten Ehe- bzw. nicht-ehelichen Lebenspartners. Dieser Versicherungsschutz kann innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten insgesamt nur für einen Rechtsschutzfall in Anspruch genommen werden; dabei werden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 € übernommen, wobei der Abzug einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung entfällt.

    Im Komfortschutz gilt kein Versicherungsschutz.

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  • Was verstehen Sie unter Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz bzw. für wen ist das wichtig? (Rechtsschutz)

    Rechtsschutz besteht für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinarrecht oder das Standesrecht. Dieses betrifft insbesondere Berufsgruppen, wie Beamte, Richter, Notare oder Bundeswehrangehörige. Ihnen kann ein Dienstvergehen (schuldhafte Verletzung der typischen mit dem Beamtenstatus verbundenen Pflichten) zum Vorwurf gemacht werden – beispielsweise die Verletzung der Schweigepflicht.

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  • Sind selbstständige und nebenberufliche Tätigkeiten mitversichert? (Rechtsschutz)

    Die nebenberufliche Tätigkeit ist bis 17.500 EUR im Topschutz mit abgesichert. Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist in beiden Tarifen abgesichert. Einschränkungen hierzu siehe Ziffer 2.3 (ARB 2019) in den Vertragsgrundlagen. Die selbstständige Tätigkeit ist nicht mitversichert.

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  • Können Selbstbehalte in den Vertrag eingeschlossen werden? (Rechtsschutz)

    Ja. Wird eine Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall vereinbart, kommt sie bei mehreren Rechtsschutzfällen aufgrund eines einzigen Ereignisses nur einmal zur Anwendung (wenn z. B. bei einem Verkehrsunfall gegen den Versicherungsnehmer ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wird und er gleichzeitig Schadenersatzansprüche geltend macht).

    Eine an sich vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt

        bei der telefonischen Rechtsberatung und der Online-Rechtsberatung
        bei der Konfliktlösung im Wege der Mediation
        beim Arbeits-Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen und im Insolvenzfall des Arbeitgebers
        beim Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
        beim Rechtsschutz für Betreuungsanordnungen
        bei Erledigung der Rechtsangelegenheit mit der Erstberatung
        beim Rechtsschutz für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament
        beim Internet-Rechtsschutz wegen Abmahnungen aufgrund behaupteter Urheberrechtsverstöße
        bei im Ausland eingetretenen Rechtsschutzfällen, soweit Gebühren bei einem ausländischen Rechtsanwalt anfallen.

    Beim Topschutz entfällt die Selbstbeteiligung nach Ablauf von fünf schadenfreien Jahren für den ersten danach gemeldeten Rechtsschutzfall, für den der Versicherer eintrittspflichtig ist, einmalig.

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  • Sind die Studienplatzvergabeverfahren eingeschlossen? (Rechtsschutz)

    Nein, diese sind seit dem 15.12.2009 nicht mehr über unsere Deckungskonzepte eingeschlossen.

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  • Ist eine telefonische Rechtsberatung eingeschlossen? (Rechtsschutz)

    Ja. In beiden Tarifen ist diese für versicherte und nicht versicherte Rechtsangelegenheiten eingeschlossen.

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  • Wie hoch ist die Deckungssumme? (Rechtsschutz)

    Die Deckungssumme je Rechtsschutzfall ist in beiden Tarifausprägungen unbegrenzt versichert. Im Bereich Strafkaution greift im Komfortschutz max. 200.000 EUR und im Topschutz 300.000 EUR. Außerhalb des Geltungsbereiches ist die max. Deckungssumme im Komfortschutz auf 300.000 EUR und im Topschutz auf 500.000 EUR (Abrechnung nach deutschem Gebührenrecht) begrenzt.

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  • Welcher Zeitraum gilt hier als versichert? (Rechtsschutz)

    Im Komfortschutz und im Topschutz gilt ein unbegrenzter Zeitraum versichert. Dieser unbegrenzte Zeitraum gilt auch für Reisen. Für berufliche Belange gilt im Komfortschutz ein Zeitraum von 12 Monaten versichert. Im Topschutz ist dieser auf 24 Monate erweitert.

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  • Welche Wartezeiten gibt es nach Abschluss eines Vertrages? (Rechtsschutz)

    Generell haben wir eine Wartezeit von 3 Monaten. Es gibt jedoch Ausnahmen:

    Keine Wartezeit gilt beim Schadenersatz-, Disziplinar-, Standes-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht- sowie Opfer-Rechtsschutz.

    3 Monate Wartezeit greift beim Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, allgemeinen Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtschutz vor Gerichten (nicht in Steuer-Bußgeldverfahren), Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz.

    6 Monate Wartezeit gelten für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamentserstellung.

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Welche Absicherung bieten wir?

Das DOMCURA Rechtsschutzkonzept bietet Ihren Kunden neben der Beratung zu rechtlichen Fragestellungen  die finanzielle Sicherheit, das Wagnis eines Rechtsstreits auf sich zu nehmen und erhöht somit die Chancen „Recht zu bekommen“. 

Welche versicherbaren Leistungen neben Arbeits-, Schadenersatz-, Steuer- und Sozialrechtsschutz noch zum umfangreichen Leistungskatalog zählen, entnehmen Sie gerne unserer Leistungsübersicht.

Einfach besser für Ihre Kunden - weniger Risiken für Sie

Ihre Kunden genießen mit der Konditionsdifferenzdeckung bereits vor Versicherungsbeginn Versicherungsschutz für eingetretene Schäden, die nicht über den Vorversicherer aber über das DOMCURA Rechtsschutzkonzept mitversichert sind. 

Ehe- bzw. Lebenspartner zählen ebenso zu den mitversicherten Personen wie minderjährige Kinder, volljährige, unverheiratete Kinder bis zum Ende der Erstausbildung (ohne Altersbegrenzung) und Eltern und Großeltern in Pflegeeinrichtungen. So kann sich die ganze Familie auf die DOMCURA verlassen! 


Unser DOMCURA Rechtsschutzversicherung gibt es für Ihre Kunden in zwei Leistungsstufen:

Komfort-Schutz
  • Unbegrenzte Versicherungssumme in Europa und Mittelmeeranliegerstaaten
  • Erweiterter Arbeits-Rechtsschutz (Aufhebungsverträge) bis 500 EUR
  • Telefonische Rechtsberatung: Beratung zu allen rechtlichen Fragestellungen – auch für solche, die nicht versichert oder nicht versicherbar sind
  • Unterstützung im Internet: Wir helfen Ihnen rechtlich beim Umgang mit Cybermobbing oder bei Vorwürfen privater Urheberrechtsverletzungen.
Top-Schutz

Zusätzlich zum Komfort-Schutz:

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz im privaten und beruflichen Bereich bis 2,5 Mio. EUR
  • Rechtsschutz in Kapitalanlagestreitigkeiten bis zu einer Anlagesumme von 10.000 EUR
  • Rechtsschutz im Privatbereich für die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamenten bis 1.000 EUR

Top-Konditionen für Ihre Kunden

Viele unterschätzen die Wichtigkeit von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamenten - wir nicht! Wir unterstützen mit der DOMCURA Rechtschutzversicherung im Privatbereich für notarielle Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamenten bis 1.000 EUR

Ein besonderes Highlight stellt auch der Spezial-Straf-Rechtsschutz dar. Selbst bei Verurteilung wegen Vorsatz mit Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz bestehen (keine Kostenrückerstattungspflicht). Ausgewählte Verbrechen, die bei Vorsatzvorwurf im Spezial-Straf-Rechtschutz versichert sind, sind u. a. Verbrechen in minderschweren Fällen (möglich z. B. bei Raub) sowie Körperverletzung mit Todesfolge (beruflich als Arzt, Hebammen, Apotheker, Polizei- bzw. Justizvollzugsbeamte).


Auszeichnungen für unser Rechtsschutzkonzept

Unsere Highlights auf einen Blick

Konditionsdifferenzdeckung der DOMCURA

Konditionsdifferenzdeckung

Kunden profitieren bei Abschluss eines DOMCURA Vertrages sofort: Sie erhalten die hervorragenden Konditionen der DOMCURA, zahlen aber bis zum Ablauf des Altvertrages keine Prämie für die Verbesserung des Versicherungsschutzes. Eine Doppelprämie wird vermieden, das Leistungsniveau der DOMCURA aber sofort erreicht. 

Innovatinsgarantie der DOMCURA

Innovationsgarantie

Automatische Leistungsverbesserungen ohne laufende Überwachung des Bedingungswerkes? Genau das bieten wir Ihnen und Ihren Kunden mit der Innovationsgarantie.


Unser Erklärfilm zum Rechtsschutzkonzept für Ihre Kunden


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